21.09.2005 - 7.4 Errichtung einer Überdachung für eine Lagerfläc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wölm bestätigt auf Nachfrage von Herrn Dr. Lemme, dass das Einvernehmen der Gemeinde nur für die Überdachung der Lagerhalle erteilt wird und sich nicht auf Seitenwände bezieht.

 

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Herr Neuhaus, Frau Priester-Büdenbender, Herr Dahme, Herr Wölm, Herr Grzeschista und für die Verwaltung Frau Vogeler.

 

Herr Neuhaus hegt Bedenken gegen die Erteilung des Einvernehmens und regt an, dass die Verwaltung, vor Genehmigungserteilung, eine Bestätigung des Bauträgers bzw. Unternehmers anfordert, in der zugesichert wird, dass in der Lagerhalle kein verarbeitender Betrieb entsteht, der Lärmbelastungen verursacht.

 

Frau Priester-Büdenbender teilt die Bedenken von Herrn Neuhaus und geht noch mal auf die bereits jetzt bestehenden Lärmbelastungen in Richtung Salmuthstr. und Rummenohler Straße ein. Zusätzliche Lärmbelastungen sind der dort wohnenden Bevölkerung nicht zuzumuten.

 

Frau Vogeler informiert die Bezirksvertreter, dass der Antragsteller noch nachweisen muss, dass keine weitere Lärmbelastung zur Rummenohler Straße ausgeht. Darüber hinaus sei das Einvernehmen der Gemeinde durch Fristablauf bereits erteilt worden.

 

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung einer Überdachung für eine Lagerfläche am Bahnhof Rummenohl, Am Bahnhof 7, ist durch Fristablauf erteilt worden.

 

Der Betreiber soll in geeigneter Form zusichern, dass die überdachte Fläche weiterhin lediglich als Lagerfläche und nicht als Produktionsstätte genutzt wird.

 

Die Verwaltung wird in weiteren Fälle gebeten, Mitglieder der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl im Vorwege um das Einvernehmen der Gemeinde in Dringlichkeitsverfahren zu bitten.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0