21.09.2005 - 7.1 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 21.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wölm teilt mit, dass der von der
CDU-Fraktion unter I.5.10 vorgestellte Beschlussvorschlag an den Vorstellungen
der Bezirksvorsteher anknüpft.
An der sehr kontrovers und
ausführlichen Diskussion beteiligen sich Frau Priester-Büdenbender, Herr
Neuhaus, Herr Christian Schulz (SPD), Herr Grezeschista, Herr Dr. Lemme, Herr
Wölm und für die Verwaltung Herr Greis.
Frau Priester-Büdenbender schlägt vor,
dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Es handelt sich um eine überregionale
Angelegenheit, die in der Entscheidungskompetenz des Umweltausschuss verbleiben
sollte. Darüber hinaus entspricht der Beschlussvorschlag nicht den
Vorstellungen des Landschaftsschutzgesetzes.
Auf die Fragen von Herrn Christian
Schulz (SPD) zum funktionalen, räumlichen und zeitlichen Ausgleich, erklärt
Herr Greis, dass die Ersatzgelder innerhalb von drei Jahren ausgegeben werden
müssen. Dabei sollen in Anspruch genommene Waldflächen an anderer Stelle wieder
aufgeforstet werden. Die räumliche Bedeutung bezieht sich auf den Ausgleich in
unmittelbarer Umgebung.
Frau Priester-Büdenbender merkt an,
dass die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetzt nicht ausschließlich für die
Aufforstung von Waldflächen eingesetzt werden. Zusätzlich stehen den
Bezirksvertretungen die Ausgleichsgelder im Rahmen der Baumschutzsatzung zur
Verfügung. Die Bewertung der Straßenbäume gegenüber dem Pflegeaufwand stehen
nicht im Verhältnis zu der hier aufgestellten Forderung.
Nach einer kurzen Anmerkung
hinsichtlich der Entscheidungszuständigkeiten, gibt Herr Grzeschista zu
bedenken, dass sich die Begründung zur Zahlung von Ersatzgeldern nicht nur auf
reine Landschaftsschutzbestimmungen bezieht, sondern auch Emissionswirkungen zu
berücksichtigen sind. Das Straßenbegleitgrün trägt unter örtlichen
Gesichtspunkten zu einen wesentlichen Teil der Lebensqualität bei. Die Anlegung
von zusammenhängenden, großzügigen Grünflächen ist eine der wichtigsten
Aufgaben die realisiert werden müssen. Eine gesetzliche Regelung, die einer
Finanzierung aus dem Bereich der Ersatzgelder entgegensteht, liegt seines
Erachtens nicht vor. Darüber hinaus scheinen die in der Vorlage aufgeführten
Kosten zu hoch angesetzt.
Herr Christian Schulz (SPD) erklärt,
dass er es aus politischen Gründen richtig findet, dass die Ersatzgelder nach
dem Landschaftsgesetz nicht für Straßenbegrünung ausgegeben werden. Auf seine
erneute Frage, für welche Bereiche die Ersatzgelder verwendet werden dürfen,
teilt Herr Greis mit, dass bezüglich der Eingreifregelung nach dem
Landschaftsgesetz folgende Regelungen berücksichtigt werden müssen. Der
Ausgleich kann direkt vor Ort oder als Ersatzmaßnahme an anderer Stelle
durchgeführt werden. Die dritte Variante sieht die Zahlung von Ersatzgeld vor.
Dies ist dann der Fall, wenn sich keine räumlich, funktionale Stelle finden
lässt.
Herr Dr. Lemme unterstützt die
Auffassung von Herrn Grzeschista und zitiert einen Auszug aus dem § 4a Abs. 3
zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 03. Mai 2005.
Herr Neuhaus befürchtet einen
Grünflächenverfall, wenn die angesprochenen Ersatzmaßnahmen ausschließlich auf
diesen Gebieten durchgeführt werden. Es erscheint sinnvoll, die Ersatzmaßnahmen
auch in Ballungsgebiete durchzuführen. Die vorliegende Ortskenntnis und der
bereits verantwortungsbewusste Umgang mit den bezirksbezogenen Mitteln lassen
an eine Zuständigkeitsübertragung vom Umweltausschuss auf die
Bezirksvertretungen keinen Zweifel aufkommen.
Frau Priester-Büdenbender widerspricht
der Auffassung von Herrn Neuhaus und geht auf das originäre Ziel der
Ersatzgelder ein. Dabei geht es um die Realisierung größerer Maßnahmen, die
sich von der Effektivität her messen lassen können.
Herr Wölm verliest folgenden
Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
1. Die
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Vorlage
nicht zu.
2.
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl erneuert ihren Beschluss vom 06.12.04 und empfiehlt dem Rat der
Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt:
a)
Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz dürfen auch
für Begrünungsmaßnahmen an Straßen verwandt werden.
b)
§ 10 Abs. 2 der Hauptsatzung wird um Buchstabe x)
ergänzt mit folgendem Text:
Verwendung von
Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz
§ 2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung
in der derzeit gültigen Fassung ist sinnentsprechend zu ändern.
c)
Die
Verwaltung wird beauftragt den Bezirksvertretungen Vorschläge zu einer
Verteilung der Ersatzgelder vorzulegen.
