21.09.2005 - 7.1 Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wölm teilt mit, dass der von der CDU-Fraktion unter I.5.10 vorgestellte Beschlussvorschlag an den Vorstellungen der Bezirksvorsteher anknüpft.

 

An der sehr kontrovers und ausführlichen Diskussion beteiligen sich Frau Priester-Büdenbender, Herr Neuhaus, Herr Christian Schulz (SPD), Herr Grezeschista, Herr Dr. Lemme, Herr Wölm und für die Verwaltung Herr Greis.

 

Frau Priester-Büdenbender schlägt vor, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Es handelt sich um eine überregionale Angelegenheit, die in der Entscheidungskompetenz des Umweltausschuss verbleiben sollte. Darüber hinaus entspricht der Beschlussvorschlag nicht den Vorstellungen des Landschaftsschutzgesetzes.

 

Auf die Fragen von Herrn Christian Schulz (SPD) zum funktionalen, räumlichen und zeitlichen Ausgleich, erklärt Herr Greis, dass die Ersatzgelder innerhalb von drei Jahren ausgegeben werden müssen. Dabei sollen in Anspruch genommene Waldflächen an anderer Stelle wieder aufgeforstet werden. Die räumliche Bedeutung bezieht sich auf den Ausgleich in unmittelbarer Umgebung.

 

Frau Priester-Büdenbender merkt an, dass die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetzt nicht ausschließlich für die Aufforstung von Waldflächen eingesetzt werden. Zusätzlich stehen den Bezirksvertretungen die Ausgleichsgelder im Rahmen der Baumschutzsatzung zur Verfügung. Die Bewertung der Straßenbäume gegenüber dem Pflegeaufwand stehen nicht im Verhältnis zu der hier aufgestellten Forderung.

 

Nach einer kurzen Anmerkung hinsichtlich der Entscheidungszuständigkeiten, gibt Herr Grzeschista zu bedenken, dass sich die Begründung zur Zahlung von Ersatzgeldern nicht nur auf reine Landschaftsschutzbestimmungen bezieht, sondern auch Emissionswirkungen zu berücksichtigen sind. Das Straßenbegleitgrün trägt unter örtlichen Gesichtspunkten zu einen wesentlichen Teil der Lebensqualität bei. Die Anlegung von zusammenhängenden, großzügigen Grünflächen ist eine der wichtigsten Aufgaben die realisiert werden müssen. Eine gesetzliche Regelung, die einer Finanzierung aus dem Bereich der Ersatzgelder entgegensteht, liegt seines Erachtens nicht vor. Darüber hinaus scheinen die in der Vorlage aufgeführten Kosten zu hoch angesetzt.

 

Herr Christian Schulz (SPD) erklärt, dass er es aus politischen Gründen richtig findet, dass die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz nicht für Straßenbegrünung ausgegeben werden. Auf seine erneute Frage, für welche Bereiche die Ersatzgelder verwendet werden dürfen, teilt Herr Greis mit, dass bezüglich der Eingreifregelung nach dem Landschaftsgesetz folgende Regelungen berücksichtigt werden müssen. Der Ausgleich kann direkt vor Ort oder als Ersatzmaßnahme an anderer Stelle durchgeführt werden. Die dritte Variante sieht die Zahlung von Ersatzgeld vor. Dies ist dann der Fall, wenn sich keine räumlich, funktionale Stelle finden lässt.

 

Herr Dr. Lemme unterstützt die Auffassung von Herrn Grzeschista und zitiert einen Auszug aus dem § 4a Abs. 3 zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 03. Mai 2005.

 

 

 

Herr Neuhaus befürchtet einen Grünflächenverfall, wenn die angesprochenen Ersatzmaßnahmen ausschließlich auf diesen Gebieten durchgeführt werden. Es erscheint sinnvoll, die Ersatzmaßnahmen auch in Ballungsgebiete durchzuführen. Die vorliegende Ortskenntnis und der bereits verantwortungsbewusste Umgang mit den bezirksbezogenen Mitteln lassen an eine Zuständigkeitsübertragung vom Umweltausschuss auf die Bezirksvertretungen keinen Zweifel aufkommen.

 

Frau Priester-Büdenbender widerspricht der Auffassung von Herrn Neuhaus und geht auf das originäre Ziel der Ersatzgelder ein. Dabei geht es um die Realisierung größerer Maßnahmen, die sich von der Effektivität her messen lassen können.

 

Herr Wölm verliest folgenden Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

 

1.       Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Vorlage nicht zu.

 

2.      Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl erneuert ihren Beschluss vom 06.12.04 und empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

a)       Die Ersatzgelder nach dem Landschaftsgesetz dürfen auch für Begrünungsmaßnahmen an Straßen verwandt werden.

 

b)       § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung wird um Buchstabe x) ergänzt mit folgendem Text:

 

“Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz”

     

§ 2 Abs. 9, Buchstabe f) der Zuständigkeitsordnung in der derzeit gültigen Fassung ist sinnentsprechend zu ändern.

 

c)       Die Verwaltung wird beauftragt den Bezirksvertretungen Vorschläge zu einer Verteilung der Ersatzgelder vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 0

 

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