22.02.2018 - 5.16 Mindestabstandsregelung für Windenergieanlagen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf den geänderten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses hin.

 

Herr Thieser möchte wissen, worauf sich die Formulierung alte Rechtslage bezieht und was unter der neuen Rechtslage zu verstehen ist. Er berichtet, dass Mitte Dezember 2017 ein Gespräch zwischen den Regierungspräsidenten und der Regionalratsvorsitzenden und dem Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium NRW stattgefunden habe. In diesem Gespräch sei sehr deutlich gemacht worden, wie der Landesentwicklungsplan in Bezug auf Windenergie geändert werden soll. Dieses stütze sich auf die entsprechende Kabinettsberatung, in der nachdrücklich gesagt worden sei, dass die Ausnahmeregelung im Landesentwicklungsplan zur Zulässigkeit von Windenergie im Wald gestrichen werde. Die Verpflichtung zur Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung werde aufgehoben und der Grundsatz der Festlegung von konkreten Flächenangaben für die Windenergienutzung werde ebenfalls entfallen. Des Weiteren sei die Steuerung der Windenergienutzung der kommunalen Bauleitplanung vorbehalten. Unter diesen Voraussetzungen biete ein Beschluss, der auf ein Moratorium abzielen würde, allen Antragstellern für Windenergieanlagen jede Möglichkeit zu klagen, wobei die Aussicht auf Rechtsbestätigung groß sei. Daher fordert er den Rat auf, den vorgeschlagenen Beschluss der Verwaltung zu fassen und dieser damit die Möglichkeit zu geben, weiter am Flächennutzungsplan zu arbeiten, um dann im Rahmen der weiteren Beratung die dann feststehenden Änderungen des Landesentwicklungsplanes einfließen zu lassen.

 

Herr Dr. Ramrath stimmt den Ausführungen bezüglich der geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplanes zu. Aufgrund dieser Thematik wurde der Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss mit den Punkten 3 und 4 ergänzend beschlossen. Die Verwaltung soll beauftragt werden zu prüfen, ob diese geplanten Änderungen  eine Relevanz für das Teilflächennutzungsplanverfahren der Stadt Hagen hat und diese entsprechend berücksichtigen. Des Weiteren merkt er an, dass es sich um eine veraltete Darstellung der Rechtslage und nicht um eine veraltete Rechtslage handele. Der von der Landesregierung geplante Windenergieerlass konnte nicht umgesetzt werden. Zur Zielerreichung werde daher jetzt eine Änderung des Landesentwicklungsplanes vorgesehen. Im Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses wird kein Moratorium gefordert, sondern die Fortsetzung des Verfahrens. Im Rahmen dessen werde der noch ausstehende Umweltbericht und bewertet. Dieses werde sicherlich im April / Mai 2018 erfolgen und bis dahin werde auch die Rechtssicherheit der Änderungen des Landesentwicklungsplanes erwartet. Deswegen sei im Beschlussvorschlag des 4. Punktes aufgenommen worden, individuelle Vorrangzonen an den Stellen einzurichten, wo diese die Akzeptanz in der Bürgerschaft finden. Aufgrund der neuen Änderungen des Landesentwicklungsplanes werde erwartet, dass die Kommunen mehr Planungshoheit erhalten, da sie individuell festlegen können, an welcher Stelle sie Vorrangzonen schaffen.

 

Herr Grothe entgegnet, dass er den Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss dahingehend interpretiert habe, dass gewartet werden soll, bis eine gesetzliche Änderung des Landesentwicklungsplanes vorliegt. Er merkt an, dass ein Kabinettsbeschluss keine gesetzliche Grundlage darstellt. Er bittet darum, die Verwaltung präzise zu beauftragen und spricht sich ebenfalls für die Weiterführung der Flächennutzungsplanung aus.

 

Frau Pfefferer wirbt entsprechend den Ausführungen von Herrn Thieser ebenfalls  dafür, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Sie macht deutlich, dass sie den 4. Punkt des Stadtentwicklungsausschusses missbilligt, da dieser das Problem nicht löse sondern nur an eine andere Stelle verlagere. Sie bittet zu Protokoll zu nehmen: „dass die Einrichtung des “Sankt-Florians-Prinzip“ in diesem Beschlussvorschlag eine politische Bankrotterklärung darstellt.“

 

Herr König gibt zu bedenken, dass unabhängig von der abzuwartenden Rechtssicherheit des Landesentwicklungsplanes der RVR erklärt habe, an der Festsetzung von Windvorrangflächen festzuhalten. Daher plädiert er dafür, das Verfahren weiter zu führen. Bezüglich der Ziffer 4 des Ergänzungsbeschlusses merkt er an, dass vermutlich eine vergleichbare Situation, wie in der Diskussion um die Entscheidung zu “Im Deerth“ herbeigeführt werden solle. Er weist darauf hin, dass je mehr damit bestimmten Gruppen der Bevölkerung öffentliche Aufmerksamkeit geben werde, desto weniger werde der Rat gestalterisch tätig werden können. Daher sollte dieser Zusatz nicht beschlossen werden.

 

Herr Schmidt spricht sich für den ergänzenden Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aus. Damit würde sich zu den grundsätzlichen Zielen der Energiewende bekannt ohne diese mit Zwang durchzusetzen.

 

Herr Hentschel führt für die Fraktion Die Linke. aus, dass diese die Aussagen von Herrn Schmidt und Herrn Dr. Ramrath teilt.

 

Herr Panzer merkt an, dass das Verfahren bis zur Rechtssicherheit des Kabinettsbeschluss bis zu zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen könnte. Trotzdem sei es folgerichtig, dass die Verwaltung bereits die mögliche Relevanz für Hagen prüfe. Allerdings sei seiner Auffassung nach die Ziffer 4 des Beschlussvorschlages des Stadtentwicklungsausschusses rechtlich nicht haltbar. Fraglich sei in diesem Zusammenhang, in welcher Form der Wille der Bürger festgestellt werden soll. Des Weiteren hätten Investoren dann die Möglichkeit Klage einzureichen, da vor einer Ermittlung des Bürgerwillens die grundsätzliche planungsrechtliche Möglichkeit festgestellt worden sein müsste. Daher plädiert er dafür Ziffer 4 zu streichen.

 

Herr Grzeschista fasst zusammen, dass die vorgelegten Beschlüsse die Festlegung einer pragmatischen Vorgehensweise vorsehen. Er möchte insbesondere auf folgende Neuerung eingehen; der alte Landesentwicklungsplan habe die Pflicht zur Ausweisung von Vorrangflächen vorgegeben. Der neue Entwurf verzichte darauf. Der große Anteil der Hagener Flächen sei eher problematisch in Bezug auf die Akzeptanz in der Anwohnerschaft. Deren Wille sei zu beachten. Er führt aus, dass Windtechnik eine notwendige Technik sei, diese aber nicht überall akzeptiert und anwendbar ist. Daher solle zunächst geprüft werden, welche Optionen es innerhalb des neuen Entwurfes des Landesentwicklungsplanes gibt, bzw. welche Möglichkeiten bei der Darstellung von Windvorrangflächen vor Ansiedlungsflächen gegeben sind. Dieses sollte der gemeinschaftliche Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses darstellen. Bezüglich der Ziffer 4 sei es jedem selbst überlassen, wie er sich  positioniere.

 

Herr Dr. Preuß macht deutlich, dass der Bürgerwille zu beachten ist, fraglich sei jedoch, wie dieser gewertet werden könne. Viele Bürger sprechen sich für eine umweltfreundliche Energie aus, Anwohner in unmittelbarer Nähe eines Windrates möchten aber einen uneingeschränkten Blick haben. Daher plädiert er dafür die 4. Ziffer des Beschlussvorschlages des Stadtentwicklungsausschusses zu streichen und stattdessen den 2. Punkt des Beschlussvorschlages der Verwaltung zu beschließen, damit das Verfahren fortgesetzt werden könne

 

Herr Thielmann stellt einen Antrag nach § 15 GeschO auf die einzelne Abstimmung der Punkte.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass Herr Dr. Ramrath bei seinen Erläuterungen zum Ergänzungsvorschlag weder von einem erneuten Moratorium noch von einem Anhalten des Verfahrens gesprochen habe, daher sei zu klären, ob die Beschlüsse nicht additiv beschlossen werden sollten.

 

Herr Thieser führt aus, dass er dem Vorschlag von Herrn Dr. Preuß zustimmen würde. Er weist ebenfalls darauf hin, dass in diesem Jahr nicht weder mit einer Verabschiedung eines neues Landesentwicklungsplanes, noch mit einem neuen Regionalplan des RVR zu rechnen sei. Des Weiteren merkt er an, dass erst zu einem späteren Zeitpunkt eine politische Entscheidung getroffen werden kann und muss, in welcher Form sich die Stadt Hagen in Bezug auf Windenergie positioniert.

 

Herr Strüwer erinnert daran, dass es im Rahmen des bisherigen Prozesses zahlreiche Termine Bürgerbeteiligung gegeben habe. Dort sei mit großem Sachverstand und Sachlichkeit diskutiert worden, daher sei im politischen Bereich ein Umdenken erfolgt. Der gesamte Planungsprozess habe einen großen Zeitraum in Anspruch genommen, da viele Punkte zu berücksichtigen waren. Daher sei es sinnvoll, die neuen Änderungen zu beachten und in den Bereichen in denen aufgrund dessen mehr Entscheidungsfreiheit gegeben wird, den Bürgerwillen einfließen zu lassen. Er schlägt daher vor, die Ziffer 4 wie folgt abzuändern: „unter Berücksichtigung der geplanten Landesentwicklungsplanänderungen…“

 

Herr König ist weiterhin der Auffassung, dass die Ziffer 4 entbehrlich sei. Er gibt zu bedenken, dass noch keine neue gesetzliche Regelung gegeben ist, diese sei lediglich zu erwarten. Der Rest des Beschlusses könne so mitgetragen werden.

 

Herr Dr. Preuß ist der Auffassung, dass die Ziffer 4. nicht eindeutig interpretierbar und umsetzbar sei und hält diese ebenfalls für entbehrlich.

 

Herr Arnusch merkt an, dass wiederholt die Diskussionen der Fachausschüsse im Rat geführt werden. Es gibt derzeit nur einen Erlass, welcher bislang nicht rechtsgültig ist. Die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten spreche sich deutlich für die Beschlussfassung inklusive des 4. Punktes aus.

 

Herr Riechel schlägt vor den letzten Halbsatz des 4. Punktes zu streichen.

 

Herr Thielmann zieht seinen Antrag auf Einzelabstimmung zurück.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass die Ziffer 1 und 3 unstrittig sind. Die Ziffer 2 ist im Vorschlag des Stadtentwicklungsausschuss aktueller als die der Verwaltungsvorlage und die Ziffer 4 wird wie folgt geändert: „Unter Berücksichtigung der geplanten Landesentwicklungsplanänderungen sollen individuelle Vorrangzonen eingerichtet werden.“ Er lässt über diesen geänderten Vorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

1. Der Rat steht zu den grundsätzlichen Zielen der Energiewende.

 

2. Die mittlerweile veraltete Darstellung der Rechtslage (Stand: 25.10.2017)

und die Erläuterungen zum Entwurf des neuen Windenergie-Erlasses sowie

die Beantwortung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der

Ratssitzung vom 31.08.2017 zu TOP I.4.2. werden zur Kenntnis genommen,

soweit sie noch dem aktuellen Sachstand entsprechen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Kabinettsbeschluss vom 20.12.2017

zum Landesentwicklungsplan (LEP) geplanten Änderungen auf deren

Relevanz für die Hagener Planungen hin zu prüfen. (Kabinettsbeschluss

vom 20.12.2017, siehe Anlage)

 

4. Unter Berücksichtigung der geplanten LEP Änderungen sollen

individuelle Vorrangzonen eingerichtet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

16

 

 

CDU

17

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

4

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

3

 

 

AfD

 

1

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

1

 

 

fraktionslos

-

-

-

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

52

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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