22.02.2018 - 4.4 Vorschlag der Fraktion Die Linke.Doppelte Aufwa...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Hentschel bemängelt die Antwort. Zum einen werde fälschlicherweise der Haupt- und Finanzausschuss aufgeführt, dessen Vorsitzender der Oberbürgermeister ist, welcher keinen Anspruch auf diese Aufwandsentschädigung hat. Zudem wird der Umlegungsausschuss aufgeführt, welcher laut Aussage der Verwaltung auszuschließen sei, dafür ist der Kultur- und Weiterbildungsausschuss vergessen worden

 

Herr Oberbürgermeister Schulz räumt ein, dass der Umlegungsausschuss in diesem Zusammenhang keine Berücksichtigung finden darf aufgrund sondergesetzlicher Bestimmungen, dafür aber der Kultur- und Weiterbildungsausschuss aufzuführen ist.

 

Herr Hentschel ist der Auffassung, dass der Arbeitsaufwand eines Vorsitzenden nicht mit erheblichem Mehraufwand verbunden sei und somit keine doppelte Aufwandsentschädigung rechtfertige. Nach seinen Berechnungen würde demnach ein Ratsmitglied, das gleichzeitig auch Ausschussvorsitzender ist, zusätzlich monatlich 497,70 € und jährlich 5.972,40 € erhalten. Für alle Ausschüsse, ausgenommen den Haupt- und Finanzausschuss, seien dieses pro Jahr 71.668,80 €. Des Weiteren merkt er an, dass manche Ausschüsse seltener tagen, der Vorsitzende aber trotzdem 2968,20 € pro Sitzung erhalten würde. Neben den  Ausschüssen gibt es auch noch Beiräte, für welche diese Regelung nicht gilt. Ein Vorsitzender eines Beirats erhalte für den gleichen Arbeitsaufwand pro Sitzung 36 €. Diese Unverhältnismäßigkeit sei nicht nachvollziehbar. Der Rat hat beschlossen, dass ab der nächsten Legislaturperiode sechs Ratsmitglieder eingespart werden, die Kosten würden aber durch die doppelte Aufwandsentschädigung in die Höhe getrieben. Er gibt zu bedenken, dass der Rat bei Änderungen der Hauptsatzung zu beteiligen ist. Daher könne seiner Auffassung nach nicht einfach der Umlegungsausschuss gestrichen werden. Ebenfalls habe er die Informationen, das der Umlegungsausschuss in diesem Zusammenhang als ein “normaler“ Ausschuss zu behandeln sei und keiner sondergesetzlichen Regelung unterliege. Gemäß § 46 GO NRW habe jeder Vorsitzende die doppelte Vergütung zu erhalten, demnach wären dieses für den Fall des Umlegungsausschuss rund 12.000 € pro Jahr. Er bittet seine Ausführungen zu prüfen. Des Weiteren stellt er einen Antrag darüber abzustimmen, dass der Umlegungsausschuss als begünstigter Ausschuss gestrichen werden soll. Des Weiteren soll darüber abgestimmt werden, dass alle anderen aufgeführten Ausschüsse, mindestens sechs Mal pro Jahr tagenssen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bittet Herrn Hentschel, sich zu mäßigen. Er gibt zu bedenken, dass diese Angelegenheit ausführlich, einvernehmlich und unter Herrn Hentschels Beteiligung im Ältestenrat erörtert wurde. Es hat weitestgehend Zustimmung zur Entscheidung des Landesparlamentes zur Stärkung des kommunalpolitischen Ehrenamtes gegeben. Er bittet um eine sachliche Diskussion.

 

Herr Funk entschuldigt sich für die Verwechselung bezüglich des Umlegungsausschuss und des Kultur- und Weiterbildungsausschusses. Er weist darauf hin, dass in der gesetzlichen Grundlage nicht von einer Vergütung sondern von einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschüsse des Rates gesprochen werde. Daher geht die Rechnung von Herrn Hentschel bezüglich des Vorsitzenden des Umlegungsausschuss nicht auf. Bezüglich des Jugendhilfeausschuss hat das Innenministerium eine Ausnahme erklärt. Die geltende Regelung in Hagen wurde im Vorfeld in den Gremien diskutiert und mit dem Innenministerium sowie der Bezirksregierung rechtlich abgeklärt.

 

Herr Rudel merkt an, dass die Fraktion Die Linke. eine konkrete Anfrage gestellt hat. Bezogen auf die Antwort der Verwaltung stellt er fest, dass aufgrund der Person des Oberbürgermeisters keine derartige Entschädigung für den Haupt- und Finanzausschuss  geleistet wird, der Kultur- und Weiterbildungsausschuss vergessen wurde und zudem nicht erwähnt wird, dass weder für den Stadtentwicklungsausschuss, Sozialausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, noch für den Beschwerdeausschuss derartige Entschädigungen geleistet werden, da die Mehrfachentlohnung ausgeschlossen wurde. Er nennt als Beispiel Herrn Dr. Ramrath, der zwar Vorsitzender im Stadtentwicklungsausschuss ist, aber keine doppelte Aufwandsentschädigung erhält, weil er bereits für seine Status als Fraktionsvorsitzender eine Entschädigung erhält. Herr Rudel bittet in diesem Kontext die Antwort nochmal zu überarbeiten und ausführlicher zu gestalten, damit auch für jeden deutlich wird, was genau in welchem Fall abgerechnet wird.

 

Herr Funk sagt zu, dass eine Konkretisierung der Antwort erfolgen wird.

 

Herr Gronwald möchte in Erfahrung bringen, nach welchen Kriterien überhaupt ein Anspruch auf doppelte Aufwandsentschädigung besteht.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, dass dieses in der ergänzenden Beantwortung Berücksichtigung finden wird.

 

Herr Hentschel merkt an, dass er einen Antrag auf Abstimmung gestellt hat.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, dass zunächst eine neue Darstellung aufbereitet wird, welche dann im Ältestenrat diskutiert werden sollte und falls erforderlich im Anschluss nochmal im Rat.

 

Frau Öcal spricht sich für die erneute Aufbereitung aus. Sie könne aber nicht nachvollziehen, weshalb der Ältestenrat für die Diskussion besser geeignet sei, da die Ratsmitglieder letztendlich die Entscheidungsbefugnis haben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass das bisherige Verfahren einvernehmlich mit allen Fraktionen abgestimmt war und er daher davon ausgegangen sei, dass weiterhin in dieser Form verfahren werden soll.

 

Herr Hentschel entgegnet, er habe diese Auffassung nicht geteilt, sowie einige andere auch. Zudem habe er in der Vergangenheit bereits im Rat gefragt, wann eine doppelte Aufwandsentschädigung gezahlt werde. Er zieht den Antrag auf Abstimmung zurück.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, die Vorberatung im nächsten Ältestenrat vorzunehmen und anschließend eine Transparenz im Rat herzustellen.

 

Der Rat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

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Beschluss:

 

Die Antwort wird konkretisiert und im Ältestenrat beraten und der Antrag wird dem Rat anschließend erneut vorgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 

 Es hat keine Abstimmung stattgefunden. Die weitere Beratung wurde 

an den Ältestenrat überwiesen. Anschließend wird auf deren Grundlage eine erneute Befassung des Rates erfolgen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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