22.02.2018 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:27
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet vor Eintritt in die Tagesordnung damit einverstanden zu sein, dass während der Sitzung Fotos gemacht werden dürfen.
Die Ratsmitglieder sind damit einverstanden.
Des Weiteren weist Herr Oberbürgermeister Schulz darauf hin, dass die Vorschläge der Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen – Drucksachennummer 0198/2018 – TOP I. 4.2. sowie der SPD-Fraktion – Drucksachennummer 0195/2018 – TOP I.4.3. abgesetzt werden können, da eine entsprechende Entscheidungsvorlage vorgelegt wird. Er macht deutlich, dass eine vorzeitige Freigabe von Mitteln erst nach einer politischen Beratung und Beschlussfassung erfolgen wird.
Die antragstellenden Fraktionen und die Ratsmitglieder sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Abschließend weist Herr Oberbürgermeister Schulz darauf hin, dass die in der Kommission für Beteiligung und Personal aufgeworfenen Fragen unter der Drucksachennummer 0855-1/2018 Stellenplan für die Jahre 2018/2019 beantwortet wurden und diese zum TOP I.5.1. zu fassen sind.
Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu.
Einwohnerfragestunde
Herr L. möchte den Stand der Rechtsstreitigkeit bezüglich des Emil-Schumacher-Museums und welchen Bezuschussungsbedarf das Museum hat in Erfahrung bringen.
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet um Verständnis, dass im öffentlichen Teil keine Auskünfte zu laufenden Rechtsstreitigkeiten gegeben werden können. Bezüglich der zweiten Frage sagt er eine schriftliche Beantwortung zu.
Herr O. geht auf einen Presseartikel zum städtischen Haushalt ein. Des Weiteren zitiert er aus einer Verwaltungsantwort zu seiner Anfrage aus der Ratssitzung vom 14.12.2017 bezüglich der Auswirkungen einer aktuellen Rechtsprechung zum Bedarf für Stromkosten bei Betrieb einer Heizungsanlage. Diese habe er vergeblich telefonisch hinterfragen wollen. Daher stellt er seine Frage in der heutigen Einwohnerfragestunde: „Auf welcher Rechtsgrundlage / welchem Gesetz erfolgte die mit dem Antwortschreiben getroffene Rechtsauffassung.“
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass Herr O. diese Frage bereits wiederholt in anders formulierter Form gestellt hat. Die Verwaltung hat die Frage ausreichend und ausführlich schriftlich beantwortet. Er entgegnet Herrn O., dass die Angelegenheit damit erledigt ist und keine erneute Beantwortung der Verwaltung erfolgt, auch wenn Herr O. anderer Auffassung ist. Des Weiteren merkt er an, dass die Art der Fragekultur sehr negativ auf andere mögliche Fragesteller wirke.
Herr O. führt zudem aus, dass gemäß des Gesetzes zur Ausführung des SGBII des Landes NRW die Stadt Hagen der Bezirksregierung monatlich die tatsächlich verausgabten Leistungen melde. Hierzu möchte er wissen: „Wie hoch sind diese gemeldeten Leistungen für Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten und Kosten für Betriebsstrom der Heizung sowie die elektrische Wasseraufbereitung sind und in welcher tatsächlichen Höhe werden diese Leistungen vom Bund über das Land erstattet. Des Weiteren sei fraglich, wie hoch die tatsächlich anfallenden Kosten der Betroffenen, insbesondere gemäß § 22 (1) Satz 4 SGBII sind.“
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, dass geprüft wird, ob diese Frage bereits beantwortet wurde. Sofern dies der Fall sein sollte, wird ebenfalls keine erneute Beantwortung erfolgen.
Herr S. lobt, dass sich das Müllproblem Hagens verbessert hat.
Herr Oberbürgermeister Schulz bedankt sich für das Lob.
