20.09.2017 - 5 Integriertes Handlungskonzept Grüne Infrastrukt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 20.09.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe informiert die Mitglieder über den aktuellen Stand. Die Maßnahmenliste wurde aufgrund eines Gespräches mit der Bezirksregierung Arnsberg überarbeitet. Die ursprünglich geplanten Maßnahmen waren auf den Zeitraum bis 2027 ausgerichtet. Nach herrschender Meinung des Mittelgebers wird das Förderprogramm jedoch nicht verlängert und nur bis 2022 laufen. Daher mussten die Maßnahmen im Hinblick auf diesen Termin angepasst werden. Herr Grothe teilt mit, dass nach aktuellem Stand der RVR/Stadt Hagen momentan der einzige Bieter für die Flächen am Hengsteysee ist. Die Präsidentin des Bundeseisenbahnvermögens ist über die Brisanz des Falles in Kenntnis gesetzt worden.
Herr Dr. Ramrath berichtet, dass nach der überraschenden Interessensbekundung der DB Energie über die Flächen am Hengsteysee das gesamte Projekt zu
scheitern drohte. Herr Thieser und Herr Dr. Ramrath haben daraufhin in der vergangenen Woche in den Ausschüssen des RVR das Thema vorgetragen und Rückendeckung eingeworben. Der RVR beabsichtigt den Erwerb der Flächen zu tätigen und damit auch dieses Gesamtprojekt regional für Hagen zu unterstützen.
Herr Panzer erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, dass andere Kommunen ähnlich vorgehen und der Fördertopf überzeichnet wird. Herr Grothe weist darauf hin, dass es kein Einblick in den Fördertopf gibt.
Herr Grothe erklärt, dass Frau Roth nun die aktuelle Maßnahmenliste vorstellen wird.
Frau Roth erklärt, dass derzeit ca. 40 Mio € im Fördertopf vorhanden sind. Die Stadt Hagen konkurriert derzeit mit ca. 9 Bewerbern. Aktuell werden die vorliegenden Integrierten Handlungskonzepte der Bewerber von externen Firmen und der Bezirksregierung selbst begutachtet und auf Förderwürdigkeit ausgewertet.
Bei der Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde deutlich, dass die beantragten Maßnahmen in der Förderperiode zum Abschluss gebracht werden müssen. Aus diesem Grund musste die Maßnahmenliste gemäß Vorlage 0804/2017 angepasst werden. Die einzelnen Positionen werden von Frau Roth eingehend erläutert. Die Maßnahmenliste ist Bestandteil der Vorlage.
Herr Grothe erklärt, dass die Maßnahmen die herausfallen mussten, durchaus Perspektiven haben aus anderen Förderprojekten umgesetzt zu werden.
Herr Bögemann ist erstaunt, dass die Erweiterung des Sportangebotes und des Service.Sport herausgenommen wird. Wenn die Angebote nicht in der Planung belassen werden besteht die Gefahr, dass der Fördergeber den Eindruck hat, die Stadt Hagen wolle dahingehend nichts veranlassen. Herr Bögemann ist der Ansicht, dass die herausgenommenen Angebote in der Maßnahmenliste verbleiben sollten. Herr Bögemann weist auf einen alten Planungsprozess zum Radweg hin und bittet die Verwaltung die Pläne wieder aufzugreifen um den Radweg optimal an den geplanten Seepark anzupassen.
Herr Meier bedankt sich bei Frau Roth für die umfassende Vorbereitung und Arbeit für die Bewerbung. Herr Heiermann schließt sich Herrn Meier an und bedankt sich auch bei der Verwaltung für die umfassende Arbeit.
Herr Grothe macht deutlich, dass sehr viele Maßnahmenideen für den Seepark entstanden sind. Die Verwaltung hat nun in dieser Vorlage die Maßnahmen herausgestellt, die für das Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ passen. Alles was jetzt in den Förderaufruf nicht transportiert wird wie z.B. Sport, Niederste-Hülsberg, Ruhrtal 8 oder die Campingplätze sind nicht weg, sondern nach wie vor Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes. Für diesen Förderaufruf kann es jedoch nicht angemeldet werden. Hierfür müssen andere Förderprojekte gesucht werden.
Die Campingplätze z.B. können kein Gegenstand in diesem Förderantrag sein, sondern werden im Wege des Bebauungsplanverfahrens realisiert. Dies ist eine Aufgabe der Verwaltung. Dieses Verfahren wird wieder aufgegriffen und die Verhandlungen mit den Landwirten wieder aufgenommen. Es handelt sich hier jedoch nicht um eine Maßnahme, die zum Förderaufruf „Grüne Infrastruktur“ passt.
Zur Fristwahrung ist es jetzt wichtig die geänderte Maßnahmenliste anzumelden und der Bezirksregierung Arnsberg mitzuteilen, dass die Stadt Hagen an ihrer Bewerbung weiterhin festhält.
Herr Grzeschista bittet darauf zu achten, dass das Artenschutzgutachten auf beiden Ufern durchgeführt wird. Herr Grothe erklärt, dass dieses Artenschutzgutachten für die große Fläche aus der Maßnahmenliste steht und im Haushalt eingeplant wurde. Daher muss hier eine klare Trennung erfolgen, da die Beschlüsse und Maßnahmen zeitlich so getaktet sind, dass alles rechtzeitig fertig gestellt werden kann.
Herr Ludwig fragt nach, ob die DB Energie GmbH auch als Bieter auftreten müsste, wenn sie weiterhin an ihren Kaufabsichten festhält.
Herr Grothe bejaht dies und erklärt, dass das BEV eindeutig erkannt hat, dass die Interessen der DB Energie GmbH, RVR und die der Stadt Hagen nicht miteinander vereint werden können. Nach der letzten Aussage des BEV von gestern Abend liegt kein Gebot von der DB Energie vor.
Herr Meier bittet um Ergänzung des Beschlusses. Auch die Projekte des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK), die vom Rat beschlossen wurden aber nicht durch das Förderinstrument „Grüne Infrastruktur“ abgedeckt werden können, sollen als integrale Bestandteile des IHKs ebenfalls weiterverfolgt werden, indem andere Förderinstrumente hierfür gesucht werden.
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Einwände gegen diese Ergänzung bestehen nicht.
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der geänderten Kosten – und Maßnahmenübersicht wird zugestimmt.
Der Bezirksregierung Arnsberg wird mitgeteilt, dass die Stadt Hagen ihre Bewerbung um Fördermittel des Förderaufrufs ‚Grüne Infrastruktur NRW‘ aufrecht erhält. Die überarbeitete Kosten- und Maßnahmenübersicht wird der Bezirksregierung Arnsberg zugesandt.
Es wird kurzfristig ein Artenschutzgutachten für den Raum am südlichen Ufer des Hengsteysees vergeben. Die geschätzten Kosten in Höhe von 35.000 Euro sind im Haushalt 2017 finanziert.
Ergänzungsbeschluss:
Auch die Projekte des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK), die vom Rat beschlossen wurden aber nicht durch das Förderinstrument „Grüne Infrastruktur“ abgedeckt werden können, sollen als integrale Bestandteile des IHKs ebenfalls weiterverfolgt werden, indem andere Förderinstrumente hierfür gesucht werden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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21,7 kB
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