08.11.2017 - 6.3 Stand der Umsetzung der geänderten Reitwegerege...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Wiemann berichtet von den gesetzlichen Grundlagen, die mit dem LNatSchG seit November 2016 bestehen und die grundsätzlich vorsehen, den Wald für das Reiten auf entsprechend dimensionierten Wegen ab dem 01.01.2018 zu öffnen. Dabei gibt das Gesetz ferner die Möglichkeit, diese Regelung, z. B. bei zu erwartenden Konflikten mit anderen Erholungssuchenden, einzuschränken. Hierzu hat die Verwaltung diverse Termine zur verfahrensmäßig erforderlichen Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz und den Reitverbänden sowie dem Vermessungsamt durchgeführt. Inzwischen gebe es Hinweise, dass die gesetzliche Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, was sich in einer Änderung des LNatSchG niederschlagen könne.

 

Unter Beteiligung der Herren Wiemann, Dr. Braun, Dr. Hülsbusch, Riegel, Bühren, Rüggeberg Huyeng und Bögemann wird erörtert, dass die Reitregelung auf Ebene des Landes mit den diversen Nutzergruppen, wie den Wanderern, abgestimmt wurde. Konflikte zwischen den Gruppen der Erholungssuchenden werden von einigen Vertretern im Hagener Norden eher gesehen als im Hagener Süden. Die Verwaltung wird zur Reitwegeregelung zu gegebenem Zeitpunkt mit einer Vorlage in die Gremien gehen. Grundsätzlich geht die Verwaltung davon aus, dass sich das Reitwegenetz bewährt hat und sie tendiert dazu, eine Allgemeinverfügung vorzuschlagen, nach der nur auf ausgewiesenen Reitwegen geritten werden darf. Etwaige Brennpunkte, an denen es zu Konflikten kommt, können derzeit nicht benannt werden, da aufgrund der bestehenden Regelung nur auf ausgewiesenen Reitwegen geritten werden darf.

Reduzieren

 

Reduzieren