08.11.2017 - 7 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Auf Initiative von Herrn Huyeng wird abgestimmt, dass die Anfragen zukünftig schriftlich mit dem Protokoll beantwortet werden.

 

Im Folgenden die Antworten zu den Anfragen aus der Sitzung vom 26.09.2017:

 

Anfrage 1

 

In Hagen wird z.Zt. an der Ausweisung von Windenergieanlagenkonzentrationszonen gearbeitet. Im Laufe dieses Verfahrens wurden artenschutzrechtliche Fachbeiträge eingereicht, die teilweise auch bereits Kartierungen von Horstbäumen beinhalten, so dass viele Standorte bereits dokumentiert sind.

Die Nester von Greifvögeln sind durch das Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Eine Fällung von Greifvogelnistbäumen ist deshalb auch außerhalb der Brutzeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Ein versehentliches Fällen im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft kann allerdings nie ausgeschlossen werden.

Der beste Schutz für einen Horststandort ist die behördliche Kenntnis über seine Lage, ein pflichtbewußt handelnder Revierförster und eine aufmerksame Öffentlichkeit.

 

Anfrage 2

 

Der Teich am Quellenweg befindet sich im Hauptschluss des dort durchfließenden Bunksiepens, von dem der überwiegende Teil verrohrt ist.  Eine Verbesserung des Zustandes des Teiches kann nicht allein durch eine Entschlammung entstehen; vor allem wäre hier die Abkopplung vom Bunksiepen  erforderlich. Aus Kostengründen sieht sich das Umweltamt momentan nicht in der Lage, diese Maßnahmen durchzuführen.

 

Anfrage 3

 

Wenn der Vorsitzende einer Befreiung unter einer Bedingung zustimmt und diese aus Sicht der Verwaltung nicht eingehalten werden kann, ist dies als Ablehnung des Vorsitzenden zu werten. Verfahrensgemäß erfolgt daraufhin die Beteiligung des UWA und im Falle eine Ablehnung durch diesen, die Beteiligung der Bezirksregierung.

 

Anfragen 4 und 5

 

Wurden in der Sitzung beantwortet (siehe Niederschrift zur Sitzung 26.09.2017).

 

Anfrage 6

 

Es hatte sich ein Interessent eingefunden, der als Naturschutzwächter den Bezirk Hohenlimburg übernehmen wollte. Der Interessent hat seine Unterlagen eingereicht. Diese Unterlagen waren aber fehlerhaft. Eine Kontaktaufnahme mit dem Interessenten war so nicht möglich und er hat sich auch nicht mehr bei uns gemeldet.

 

Anfrage 7.1

 

Die Tätigkeit der Naturschutzwächter ist in einem Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom 11.4.1990 beschrieben, der auch als Anlage eine Musterdienstvereinbarung enthält. Angelehnt an diese Musterdienstvereinbarung wurde die „Dienstvereinbarung für die Landschaftswacht“ erstellt und im Dezember 2013 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen. Es wird im Moment nicht die Erfordernis einer Überarbeitung gesehen.

 

Weder im o.g. Ministerialerlass noch in der Musterdienstvereinbarung ist eine Rückkoppelung der Tätigkeit der Naturschutzwächter vorgesehen. Dies wäre zwar wünschenswert, um den Naturschutzwächtern zu vermitteln, dass sie mit ihren Meldungen und ihrem Engagement ernstgenommen werden, ist aber zeitlich von den Mitarbeitern des Umweltamtes nicht zu leisten. Dass eingehende Meldungen „abgearbeitet“ werden, kann der Naturschutzwächter daran erkennen, dass die gemeldeten Missstände behoben worden sind. Aus rechtlichen Gründen ist eine Rückmeldung über ggf. eingeleitete Verfahren o.ä. an die Naturschutzwächter nicht möglich.

 

Anfrage 7

 

Herr Dr. Braun erklärt, dass die angekündigte Vorlage Teilnahme am Projekt "Global nachhaltige Kommune NRW" mit der Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Agenda 21 NRW e.V. nicht mehr rechtzeitig zur Sitzung fertig geworden ist. Er wird sie als Anlage zum Protokoll geben (Anlage IV).

 

 

Herr Dr. Hülsbusch stellt die in der Anlage V aufgeführten Anfragen. Die Antworten zu den Fragen 3 und 4 lagen zur Drucklegung des Protokolls noch nicht vor und werden der nächsten Sitzungsniederschrift angehängt.

 

Antwort zu Anfrage 2:

 

Die Biologische Station wird die Fläche möglichst kurzfristig beschildern.

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Anlagen