26.09.2017 - 6.2 Unterhaltung von Uferschwalbenwänden

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Unter Beteiligung der Herren Bögemann, Gockel und Drane wird erörtert, dass gegen das Freistellen von Uferschwalbenwänden keine Bedenken bestehen, wenn man sich an den gesetzlichen Zeitraum hält, in dem Gehölze geschnitten werden können und der jeweiligen Eigentümer seine Zustimmung erteilt. Insgesamt verhalten sich Uferschwalben von Natur aus nicht sehr standorttreu. So werden häufig Wände nach mehreren Jahren nicht mehr belegt.

Reduzieren

 

Reduzieren