26.09.2017 - 6.1 Verfahren zur Erweiterung des Steinbruchs Oege

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Unter Beteiligung der Herren Dr. Braun und Dr. Lange wird erläutert, man habe mit dem LANUV geklärt, dass das Verfahren nach BImSchG zur Erweiterung des Steinbruchs Oege korrekterweise angewendet wird. Zusätzlich werde jedoch noch eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt, mit der man derzeit im Verfahren sei. In diesem Zusammenhang sind auch die Bohrungen zu sehen, die aktuell im Bereich des Steinbruches abgeteuft werden. Zu den Auswirkungen der Erschütterungen auf einen benachbarten Wasserbehälter legt Herr Dr. Lange ein Gutachten (Anlage I) vor, in dem der rechnerische Nachweis erbracht wird, dass die Sprengerschütterungen keine negativen Auswirkungen auf den Wasserbehälter haben.

 

Unter Beteiligung der Herren Dr. Braun und Bögemann wird erörtert, dass die Verwaltung zum gegeben Zeitpunkt mit einer Vorlage an den NB herantritt, um die Ergebnisse zu den offenen Fragen vorzulegen.

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Anlagen

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