26.09.2017 - 3 Mitteilungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Gockel berichtet, dass man sich entschieden habe, die Rad- und Fußwegebrücke auf Höhe des NSG Lenneaue Kabel über die Buschmühlenstraße und den Radweg anliefern zu lassen. Dabei müssen 3-4 Bäume (Erlen und Birken, 15-20 cm Stammdurchmesser) gefällt werden. Im Rahmen eines Orstermins mit Herrn Dr. Hülsbusch wurde für die Anlieferung der neuen Brücke eine zweite Variante diskutiert. Dabei sollte die Brücke über die 20 m hohen Bäume entlang der Buschmühlenstraße gehoben werden. Hierfür müsste die Straße zum Aufstellen des Krans (Auslegerlänge ca. 60 m) gesperrt werden. Technisch bedingt wird die Brücke komplett montiert angeliefert und nicht erst vor Ort zusammengebaut.

 

Herr Huyeng berichtet, dass das neue LNatSchG geänderte Regelungen zum Umgang mit der Ablehnung von Befreiungen gem. § 75 LNatSchG beinhaltet. Demnach kann der NB einer Befreiung mit der Folge widersprechen, dass der UWA über den Widerspruch entscheidet. Kommt der UWA zu demselben ablehnenden Ergebnis wie der NB, muss die untere Naturschutzbehörde die Befreiung versagen. Kommt der UWA zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch des NB unberechtigt ist, hat die höhere Naturschutzbehörde (BR Arnsberg) innerhalb einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt die BR die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden. Im ehemaligen Landschaftsgesetz war der UWA letztentscheidend.