28.06.2017 - 5.1 Verfahren zur Erweiterung des Steinbruchs Oege ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meilwes berichtet von dem Erörterungstermin, der im Rahmen des Verfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz inzwischen stattgefunden hat. Wesentliche Diskussionspunkte in dem Termin waren die Auswirkungen von Erschütterungen auf einen Wasserbehälter auf dem Gebiet der Stadt Iserlohn, die Eignung einer Ersatzaufforstungsfläche auf dem Gebiet der Stadt Iserlohn, die Auswirkungen des Abbaus auf Fledermauspopulationen und der verfahrensrechtliche Aspekt, ob für das Abbauvorhaben noch wasserrechtliche Genehmigungen eingeholt werden müssen.

 

An der folgenden Erörterung beteiligen sich die Herren Gimpel, Dr. Hülsbusch, Meilwes, Freier und Herr Dr. Lange von den Hohenlimburger Kalkwerken, der vom Gremium Rederecht erhalten hat. Ein kausaler Zusammenhang mit den Rissen im Wasserbehälter und den Erschütterungen aus dem Steinbruch wird noch geprüft, so könnten die Risse auch altersbedingter Natur sein. Aus Sicht der Verwaltung ist die Ersatzfläche in Iserlohn fachlich und rechtlich geeignet und die artenschutzrechtlichen Belange wurden umfassend untersucht. Ob zusätzlich zu dem Genehmigungsverfahren noch ein Verfahren zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist, wird von der Unteren Umweltschutzbehörde zusammen mit der Unteren Wasserbehörde geprüft. Es wird erklärt, dass der derzeitige und der beantrage Abbau oberhalb des Grundwassers stattfindet. Der im Steinbruch befindliche Teich in einem ehemaligen Abbaubereich wird nicht aus dem Grundwasser gespeist. Es handelt sich um ein Sedimentationsbecken. Das Wasser stammt aus einem bestehenden Wasserrecht zur Entnahme von Wasser aus der Lenne, dass zu betrieblichen Zwecken (z. B. Gesteinswäsche) genutzt wird. Zur Verifizierung der Aussagen wird demnächst eine Grundwassermessstelle abgeteuft, um den Grundwasserstand auszuloten.

 

Herr Dr. Hülsbusch schlägt vor, das Thema erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen, um sich über den Stand des Verfahrens bzgl. der Auswirkungen von Erschütterungen auf den Wasserbehälter und die wasserrechtlichen Aspekte zu informieren.

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