28.06.2017 - 7 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Meilwes fragt an, ob der Beginn der Sitzungen des NB zukünftig generell auf 17:00 Uhr verschoben werde kann. Herr Dr. Hülsbusch regt an, dies von Herrn Bögemann abstimmen zu lassen. Die Verwaltung wird ferner intern klären, ob die Verschiebung der Anfangszeit möglich ist.
Herr Gockel zur Anfrage von Herrn Munzlinger aus der Sitzung am 10.05.2017:
Frage 1:
„Wie geht die Verwaltung mit der Umnutzung des ehemaligen Tankstellengrundstücks Ecke Lützowstr./Feithstr. um? Nach seiner Kenntnis befinden sich dort Altlasten im
Untergrund.“
Antwort:
Nach Auskunft der unteren Bodenschutzbehörde wurde ein Bodengutachten erstellt und es wird eine Baubegleitung unter behördlicher Beteiligung durchgeführt, um eine fachlich saubere Altlastensanierung zu gewährleisten.
Frage 2:
Im Zuge des Abbruchs der Lennetalbrücke wird der Schutt wochenlang offen gelagert, wobei Stäube in den Ölmühlenbach geschwemmt werden können. Ist dies imZuge der abgestimmten Baustellenführung zulässig?
Antwort:
Hierzu liegt eine Stellungnahme der ökologischen Baubegleitung (Biologische Station Hagen) mit folgendem Tenor vor: „Bei einem Ortstermin am 19.06.2017 wurde das Baufeld zwischen der Eisenbahntrasse und der Dolomitstraße begangen und der Zustand und Umfang der Beton-Abbruchreste vom Abriss der A45-Brücke kontrolliert. Teilweise war das ältere Abbruchmaterial bereits flächig einplaniert, die neueren Betonreste waren noch in Form einer flachen Anschüttung verteilt. Zum Bauzaun in Richtung Ölmühlenbach ist durchgängig ein Streifen von ca. 3 – 4 m freigehalten worden; hier wurde keinerlei Betonabbruch gelagert. Der Bauzaun als eindeutige Grenze des Baufeldes ist mit einem Sicherheitsaufschlag 8-10 m vom Bach entfernt errichtet worden, Abspülungen von den Abbruchhalden sind somit ausgeschlossen. Eine Überschreitung der festgelegten Grenze des Baufeldes konnte nicht festgestellt werden.“
