08.02.2017 - 5.4 Wasserrechtliche Genehmigung nach § 99 LWG und ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatterin Frau Roth.

 

Unter Beteiligung der Herren Dr. Hülsbusch, Wiemann, Huyeng, Bögemann, Hüsecken und Freier sowie Frau Roth wird festgestellt, dass Kompensationsmaßnahmen so lange zu erhalten sind, wie der Eingriff wirksam ist. Uneinigkeit besteht in Bezug auf die Kompensationsmaßnahme auf dem Gelände des Wasserwerkes. Während die Verwaltung den Umbau des Nadelwaldes in einen standortgerechten Laubwald als eine sinnvolle Maßnahme ansieht, deren Durchführung man schon seit langem anstrebt, wird dies von den Mitgliedern des NB nicht so gesehen. Insgesamt sei die Fläche allein aufgrund ihrer Größe ungeeignet dort einen Wald zu entwickeln. Ferner käme dem vorhandenen Nadelwald eine Schutzfunktion für das Wasserwerk zu. Gleichwohl hat der Betreiber des Wasserwerkes der Maßnahme zugestimmt und angrenzend den gleichen Bestand selbst als Kompensationsmaßnahme beantragt. Die Verwaltung erklärt, dass man im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entlang der Volmeufer nach geeigneten Maßnahmen gesucht habe, wobei sich letztendlich ortsnah der Einbau von Störsteinen in das Volmebett und der Umbau der Nadelwaldparzelle auf dem Wasserwerksgelände als fachlich korrekt und realisierbar erwiesen habe. Gleichwohl stehe es dem NB frei, andere geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat beauftragt Herrn Dr. Hülsbusch und Herrn Bögemann damit, die Kritikpunkte des Naturschutzbeirates zur geplanten Kompensationsmaßnahme, Waldumbau im Wasserwerk Hengstey, zusammenzufassen und bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      11

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        1

 

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Anlagen zur Vorlage