08.02.2017 - 5.6 Befreiung und Ausnahmegenehmigung von den Fests...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 08.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Carola Mallek
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr Flick.
Unter Beteiligung der Herren Bögemann, Dr. Hülsbusch, Wiemann, Huyeng, Gockel, Hüsecken, Freier und Flick wird die Bedeutung des Festes für das Wasserschloss Werdringen erörtert. Ferner wird festgestellt, dass das Fest wahrscheinlich keine Auswirkungen auf den Steinkauz haben wird und keine Stände in der Schlossallee aufgebaut werden. Insgesamt wird betont, dass die Durchführung des Festes im Herbst aus Gründen des Naturschutzes deutlich besser wäre, wie sich dies auch aus dem in der Sitzung zitierten Gutachten der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen zur Steinkauz- und anderer Artenschutzprobleme aufgrund des Festes ergibt. Da der Veranstalter im Herbst 2017 keine Termine mehr frei hat, kann man sich vorstellen, der Befreiung einmalig zuzustimmen, wenn der Termin im Jahre 2018 in den Herbst gelegt wird. Es wird zugesagt, dass sich der Fachbereich Kultur für das Jahr 2018 dahingehend bemühen wird.
Herr Bögemann gibt zu Protokoll, dass aus der Befreiung für das Jahr 2017 keine Genehmigungsansprüche für die Folgejahre abgeleitet werden können.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
39,3 kB
|
