06.07.2017 - 3.1 Anfrage der Ratsgruppe BfHo/PiratenHier: Nichtg...

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Wortprotokoll

Herr Schmidt erläutert, dass sich aus der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung folgende zwei Nachfragen ergeben:

  1. Ist die Stadt Hagen als Mitträgerin des Jobcenters vom Wahrheitsgehalt der vom Jobcenter übermittelten Antworten zu den Fragen 1 und 2 überzeugt?
  2. Falls ja: Wie erklärt sich die Verwaltung die richterlich getroffenen und im Urteil schriftlich niedergelegten Einschätzungen mit folgendem Wortlaut: „Von der hohen Uneinsichtigkeit des Antragsgegners ist umso mehr auszugehen, als dieser in Fällen von Personen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit 360,00 € monatlichem Nettoverdienst und 10 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit überzogene Anforderungen an die Arbeitnehmerschaft aufstellt, die keine Stütze im Gesetz oder in der Rechtsprechung finden.“? Dies erweckt den Eindruck, dass es der Antragsgegner (das Jobcenter) in einer Vielzahl derartiger Fälle regelmäßig darauf anlegt, nur zu leisten, wenn er vom Gericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung verpflichtet wird.

Falls Nein: Welche Schritte wird die Verwaltung in Richtung Jobcenter unternehmen, damit dieses zu einer rechtskonformen Antragsbearbeitung zurückkehrt?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet zu Frage 1., dass er die Antworten des Jobcenters in der Stellungnahme der Verwaltung unterschrieben hat und deshalb davon ausgeht, dass diese der Wahrheit entsprechen. In der Anfrage seien namentlich und datenschutzrechtlich relevante Daten enthalten. Daher bietet er an, den konkreten Fall in der nächsten nichtöffentlichen Sitzung des Sozialausschusses vorzustellen und zu beraten. Er bittet Frau Gebhardt um eine Einschätzung, die auch im öffentlichen Teil einer Sitzung möglich ist.

 

Frau Gebhardt berichtet, dass der Fall in der Presse sehr hohe Wellen geschlagen habe. Es sei richtig, dass das Jobcenter Hagen eine andere Rechtsauffassung als das Sozialgericht Dortmund niedergelegt hat. Dies sei darin begründet, dass die Überprüfungsgrenze, es handele sich nicht um eine Ausschlussgrenze, eine gesetzliche Formierung der Arbeitnehmerstatus nicht gegeben sei. Die Mitarbeiter des Jobcenters Hagen seien angehalten, jeden Einzelfall speziell zu prüfen. Sie weist darauf hin, dass das Jobcenter Hagen 26.000 Leistungsempfänger habe. 15 % der Hagener Bevölkerung werden die Leistungen zur Verfügung gestellt. Anhängig seien 39 einstweilige Rechtsschutzverfahren. Ein Rechtsschutzverfahren sei etwas anderes als ein Hauptverfahren. Beim einstweiligen Rechtsschutz handele es sich bei der gerichtlichen Überprüfung um eine überwiegende Wahrscheinlichkeit und nicht, wie in einem Hauptverfahren, um eine volle Überzeugung des Gerichtes. Das Jobcenter hatte eine unterschiedliche Rechtsauffassung in den Punkten, dass die Arbeitsverhältnisse, die das Jobcenter kritisch beleuchtet habe, jeweils kurzfristig und  nicht von langer Dauer waren. Daher wurde von einer Integration in den Arbeitsmarkt nicht ausgegangen und die Arbeitsverhältnisse wurden genauer angeschaut. Bei den Arbeitsverhältnissen wurde festgestellt, dass sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In den Urteilen werde auch vom Richter betont, dass es erhebliche Zweifel und auch Missstände in den Arbeitsverhältnissen gebe. In dem Hauptverfahren sollte dieser Fall daher neu geprüft werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage