06.07.2017 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker bezieht sich auf seine Anfrage aus der Ratssitzung vom 18.05.2017. Hier habe er bei dem Tagesordnungspunkt „Förderprogramm „Gute Schule 2020“ – Fortschreibung der Maßnahmenliste“ nachgefragt, ob es möglich sei, Defibrillatoren in den Schulen unterzubringen. Er bittet um Beantwortung seiner Anfrage.

Im März 2017 habe er seitens der Verwaltung die Auskunft erhalten, dass der Rettungsdienstbedarfsplan vor der Sommerpause 2017 in die politische Beratung gegeben würde. Dies sei bisher nicht erfolgt. Er erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Angelegenheit.

 

Herr Huyeng antwortet zum Rettungsdienstbedarfsplan, dass am 05.07.2017 die letzte Abstimmung mit den Krankenkassen erfolgt sei. Vor einer politischen Beratung müsse dieses Verfahren erfolgen. Nach der Sommerpause werde der Brandschutzbedarfsplan in die politische Beratung gegeben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung bezüglich der Defibrillatoren zu.

 

Herr Rudel erkundigt sich nach einer Antwort der Verwaltung auf seine Anfrage gem. § 18 GeschO aus der Ratssitzung vom 18.05.2017 bezüglich der Umrüstung der Müllbehälter durch HEB.  Er möchte gerne wissen, in welcher Art und Weise die Überflurmüllbehältnisse gegen Unterflurbehältnisse in Wehringhausen ausgetauscht werden. Hierauf habe er noch keine Antwort erhalten.

Er bezieht sich auf die Mitteilung zum Allerwelthaus im öffentlichen Teil der Sitzung und zitiert: “Gleichzeitig werden seitens der Stadt die städtebaulichen Ziele der exponierten Lage im Blick behalten.“ Er fragt, welche Ziele die Stadt in dieser exponierten Lage habe.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung bezüglich des Austausches der Müllbehältnisse zu.

 

Herr Grothe antwortet, dass sich die Immobilie im Ferdinand-David-Park an der Volme in keinem guten baulichen Zustand befindet. Dies werde für eine Innenstadt nicht als städtebauliches Ziel gesehen. Die Stadt würde gerne eine attraktive Immobilie in diesem Bereich haben. Auch für die angrenzende Innenstadt könne man sich den Bereich höherwertiger vorstellen, als er heute sei.

 

Herr Schmidt stellt folgende Fragen:

  1. Der Werkhof Hohenlimburg Kultur- und Ausbildungszentrum Schlossbrauerei e. V. hat heute mitgeteilt, dass er den Kulturbetrieb im Gebäude Herrenstr 17 wegen nicht erfüllbarer Brandschutzauflagen mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres einstelle. Betroffen seien davon die öffentlichen Veranstaltungen im Saal sowie in der Katakombe. Ist die Verwaltung bereit, dem Verein im Rahmen ihrer Möglichkeiten kurzfristig Unterstützung zu gewähren mit dem Ziel, den Kulturbetrieb kurzfristig wieder aufzunehmen?
  2. Der Werkhof-Saal sei bei schlechtem Wetter bekanntlich auch Ausweich-Spielstätte für die Freiluftveranstaltungen der Hohenlimburger Schlossspiele. Ist die Verwaltung bereit, auch in diesem Zusammenhang Hilfestellung zu leisten; z. B. mit der Bereitstellung der Aula der Realschule Hohenlimburg oder aber des Ratssaales im Hohenlimburger Rathaus?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu.

Herr Strüwer teilt bezüglich des Alternativstandortes mit, dass durch die Schlossspielfreunde Hohenlimburg alternativ bei der Stadt Hagen angefragt wurde, ob die Veranstaltungen in der Realschule Hohenlimburg stattfinden könne. Dies wurde inzwischen sichergestellt.

 

 

Frau Sauerwein erläutert, dass das Unterhaltsvorschussgesetz am 01.07.2017 in Kraft getreten sei. Sie fragt, ob die Stadt Hagen personell in der Lage sei, die Anträge zeitnah abzubereiten?

 

Frau Kaufmann antwortet, dass 2 ½ Stellen für diesen Bereich vorgesehen sind. Eine Stelle sei besetzt, die anderen befinden sich derzeit im Besetzungsverfahren. Die Verwaltung sei aufgefordert, die Anträge zeitgerecht zu bearbeiten.

 

Frau Sauerwein bezieht sich auf einen Pressebericht in der Westfalenpost zu diesem Thema. Dem sei zu entnehmen, dass sich die Stadt Hagen im Vergleich zu den anderen Städten bezüglich des Beitreibens der Väterbeiträge im unteren Bereich befinde. Sie möchte wissen, ob gewährleistet werden könnte, dass die Stadt Hagen  mit 1 ½ Stellen mehr in diesem Bereich besser werden könne.

 

Frau Kaufmann antwortet, dass dies nicht gewährleistet werden könne. Die Stadt Hagen befinde sich leider im Vergleich mit anderen Städten in einer schlechten Position. Dies sei auch der Personalsituation geschuldet, aber auch der Situation der grundsätzlichen Haltung des Landes, dass dies die Kommunen erledigen sollen. Es stelle sich die Frage, ob dies die beste Form sein, die Rückgriffsquote zu erhöhen. Hierzu gebe es Diskussionen im Städtetag und in der Landesregierung. Sie gehe davon aus, dass höhere Fachkompetenz für die Kommunen zur Verfügung gestellt werde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt, dass im Kommunalrat, dem Gremium der Hauptverwaltungsbeamten im Ruhrgebiet, überlegt wurde, ob bezüglich des Rückgriffes nach einer RVR weiten Lösung gesucht werden könne. Da der Koalitionsvertrag vorsehe, dies eventuell künftig in der Finanzverwaltung des Landes zu organisieren, wurde das Thema vorerst zurückgestellt. Dies sollte abgewartet werden.

 

Herr König bezieht sich auf die Problemhäuser am Märkischen Ring 83, 85 und 87 und führt folgendes aus:

„Seit längerer Zeit beschweren sich die Anlieger (auch die örtliche Finanzverwaltung) über die aus ihrer Sicht unhaltbaren Zustände. Zumindest in einem Objekt stellt ENERVIE kein Wasser mehr zur Verfügung, mit der Konsequenz, dass die Bewohner ihre Notdurft auf öffentlichen bzw. privaten Flächen verrichten. Das Volumen der Müllbehälter sei eindeutig zu gering bemessen, mit der Folge, dass HEB die Behälter wegen Überfüllung nicht leere und der Dreck sich in der Gegend verteile. Die Häuser weisen erhebliche Baumängel auf, er halte die Tragfähigkeit der Balkone zur Straßenseite für zweifelhaft. Er fragt:

  1. Ist die Situation den betreffenden Ämtern der Stadt bekannt?
  2. Wenn ja, was wurde unternommen, wenn nein, was wird sie unternehmen?
  3. Gibt es in diesem Fall eine Mitteilung der ENERVIE an die Stadt Hagen, dass die Wasserversorgung eingestellt wurde?
  4. Wer erhält evtl. derartige Meldungen und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung daraus?

Sollte es keine Meldung seitens der ENERVIE gegeben haben, halte er eine derartige generelle Regelung für zwingend.“

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt schriftliche Beantwortung zu

 

Herr König bezieht sich auf die Qualitätsoffensive zur Verbesserung von Bauanträgen. Nach einer Mitteilung im Stadtentwicklungsausschuss (STEA) bestünden derzeit 70 Anträge, welche nicht bearbeitet werden könnten, weil das erforderliche Brandschutzgutachten nicht vorliege. Er fragt, ob die Qualitätsoffensive die Feuerwehr noch nicht erreicht habe und möchte wissen, ab wann mit einem zügigen Verfahren gerechnet werden könne.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Qualitätsoffensive die Bauordnung und auch den Brandschutz erreicht habe. Jedes Problem konnte noch nicht gelöst werden. Im Verwaltungsvorstand werden die Themen des Sachstandes, der Umsetzung der bisherigen organisatorischen Maßnahmen, der zahlenmäßige Rückstand  und die Wirkung der organisatorischen Maßnahmen erneut beraten.

 

Herr König fragt, ob für die neue Imagebroschüre des Unternehmerrates die städtischen Verteilstellen genutzt werden dürfen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt Prüfung und Beantwortung zu.

 

Herr Wisotzki merkt an, dass der Reiterverein Hagen 1902 e.V. nach eigenen Aussagen seines Vorstandes vor erheblichen finanziellen Problemen stehe, weil ständige Reibereien zwischen den Veterinären der Stadt Hagen und dem Verein erhebliche Finanzmittel binden und die Einnahmen verhindern. Diese Aussage treffe er ohne persönliche Wertung. Aufgrund des ausgeprägten sozialen Engagements des Vereines fragt er, ob nicht eine Moderation zwischen den Streitenden angezeigt wäre, um eventuell kurzfristig eine bevorstehende Auflösung des Traditionsvereins zu verhindern. Entsprechende Unterlagen habe jedes Ratsmitglied erhalten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz bedankt sich für die Anregung. Er weist darauf hin, dass es unterschiedliche Sichtweisen bezüglich Reitervereines gebe. Hier seien auch tierschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten. Er bittet um Verständnis, dass er hier auf die Aussagen der Fachleute im Veterinäramt angewiesen sei. Er werde den Hinweis einer Moderation aufnehmen.

 

Herr Panzer ergänzt, dass sich der UWA im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mit dieser Problematik befasst habe. Die Verwaltung bereite derzeit die Behandlung dieses Themas vor.

 

Herr Thieser bezieht sich auf die Sitzungsplanung 2018. Er bittet darum, eine Variante des Sitzungsplanes 2018 vorzulegen, in der keine Ausschüsse (wie z. B. Stadtentwicklungsausschuss, Sport- und Freizeitausschuss, Schulausschuss ..) in der Woche tagen, in der die Ratssitzungen stattfinden. Betriebsausschüsse oder Beiratssitzungen seien in der Woche, in der die Ratssitzungen stattfinden, unproblematisch.  Er bittet deshalb um eine Variante dieser Sitzungsplanung, damit der Politik die Konsequenzen aus einer solchen Variante ersichtlich werden. In den Fraktionssitzungen vor der Ratssitzung lägen dann die Ergebnisse der Ausschussberatungen vor. So könne eine bessere Vorbereitung auf die Ratssitzung erfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz kann den Wunsch nachvollziehen. Er sagt zu, Realisierungsmöglichkeiten darzustellen.

 

Herr Wisotzki merkt an, dass sich innerhalb des Bereiches der Vorkaufsrechtssatzungen „Soziale Stadt Wehringhausen“ viele Grundstückseigentümerwechsel vollziehen. Er fragt, welche Auswirkungen eine solche Entwicklung auf die Mietzinsen sowie auf die derzeitigen und künftigen Mieter in Wehringhausen habe. Welche Möglichkeiten habe die Stadt Hagen, um ggf. auftretende negative Auswüchse entgegen zu wirken?

 

Herr Grothe antwortet, dass die Verwaltung auf der Grundlage der Vorkaufsrechtssatzung nur dann einschreiten könne, wenn mit Blick auf die Problemimmobilien eine Erkenntnis vorliege, die ein Einschreiten ermögliche. Sonst sei es nicht möglich, durch Verwaltungshandeln einzugreifen. Es könne negativ, aber auch positiv betrachtet werden. Wenn eine Kommune 7 Mio. € in einen Stadtteil investiere, sei dies auch ein Zeichen dafür, dass dieser Stadtteil sich verändere.

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