06.07.2017 - 5.18 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.18
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 06.07.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König merkt an, dass bei diesem Punkt und vielen weiteren Punkten im Rahmen des nichtöffentlichen Teiles die Kommission für Beteiligungen und Personal bei der Beratungsfolge nicht mit einbezogen wurde. Er erkenne keinen dringenden Grund, warum dies nicht erfolgt sei. Hierauf sollte zukünftig geachtet werden,
Herr Oberbürgermeister Schulz stimmt Herrn König zu. In der Regel sei dies darin zu begründen, weil in den entsprechenden Gremien der Eigenbetriebsgesellschaften keine zeitnahe Beschlussfassung herbeigeführt werden konnte. Hier müsse in der Zeit- und Terminabstimmung synchroner gearbeitet werden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW durch den Betriebsausschuss Entlastung erteilt wurde.
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Jahresabschluss 2016 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 530.642,52 Euro wird der zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ zugeführt.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebs-verordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2017 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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859 kB
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2
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(wie Dokument)
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192,9 kB
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