06.07.2017 - 1 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Herr Oberbürgermeister Schulz damit einverstanden zu sein, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

 

I.3.2 „Anfrage der Fraktion Hagen Aktiv, hier: Zeitplanung Prüfung Alternativtrasse Reh-Nord, Vorlage 0634/2017“,

I.3.3 „Anfrage der AfD-Fraktion, hier: Presseartikel in der WP vom 07.06.2017 zum Thema Asylbewerber, Vorlage: 0645/2017“

I.4.6 „Vorschlag der Fraktion Hagen Aktiv, hier: Neues Zusatzzeichen mit Hinweis auf ein Verkehrsverbot für LKW über 3,6 t zulässiges Gesamtgewicht am Tücking, Vorlage: 0640/2014“ sowie

I.4.7 „Vorschlag der Fraktionen CDU, BfHo, SPD und Einzelmitglied in der BVHO, hier: Windvorrangzoge Nachrodt-Wiblingwerde, Vorlage 0633/2017“

Er weist darauf hin, dass die im nichtöffentlichen Teil ausgewiesene Mitteilung zum Allerwelthaus mündlich in der öffentlichen Sitzung unter 2. Mitteilungen  gemacht wird.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

 

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass in der heutigen Ratssitzung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages gem. § 25 GO NRW zur Zukunft der Fachklinik Deerth, beraten werde. Über das materielle inhaltliche Begehren dieses Einwohnerantrages werde in der vorgegebenen Frist von 4 Monaten in einer Sondersitzung des Rates am 31.08.2017 beraten und entschieden. In der heutigen Sitzung gehe es lediglich um die Zulässigkeit des Einwohnerantrages.

Wenige Minuten vor der Sitzung wurde ihm mitgeteilt, dass es eine vorab übersendete Liste von Fragestellungen gebe, welche in der Einwohnerfragestunde vorgetragen werde sollen. Bei kursorischer Durchsicht der dort vorhandenen Fragen sei der Eindruck entstanden, dass auch Punkte, die in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates auf der Tagesordnung stehen, angesprochen werden sollen und Informationen dazu in Frageform enthalten seien. Er bittet ausdrücklich darum, diese nichtöffentlichen Punkte nicht in der öffentlichen Sitzung anzusprechen.

 

 

Frau Dr. F.- Sch. führt aus, dass in der heutigen Ratssitzung den beiden Vorstandsmitgliedern des WBH AöR Einzelvertretungsbefugnis erteilt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden sollen.

 

Frau Dr. F.Sch. stellt hierzu folgende Fragen:

 

  1. Warum wird den Ratsmitgliedern nicht erklärt, dass die beiden Vorstandsmitglieder mit der ihnen heute erteilten Einzelvertretungsbefugnis auch in allen wichtigen Fällen, wie z. B. beim Abschluss von Grundstückskaufverträgen von nicht geringem Wert, alle Rechtsgeschäfte allein abschließen können, und dann noch befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB, d. h., dass sie den Hagener Wald und nicht zu vergessen: Streuobstwiesen an sich selbst, Familienmitgliedern und/oder Freunde verkaufen können?
  2. Warum werde den Ratsmitgliedern stattdessen das Papier des Verwaltungsrates für die Sitzung am 11.05.2017 beigefügt, in dem bewusst falsch behauptet werde, dass Vertretungsregelungen nicht im Zusammenhang mit den Geschäftsordnungen stehen? Die Geschäftsordnung gebe es bekanntlich nicht.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass die Fragen nicht beantwortet werden, da sie sich auf nichtöffentliche Sachverhalte beziehen.

 

Herr Prof. Dr. L. erläutert, dass sich die Fragen auf den Tagesordnungspunkt I.5.14 bezogen haben.

 

Herr Prof. Dr. L. stellt folgende Frage:

Wenn die Verwaltung trotz der zutreffenden Stellungnahme des Rechtsamtes und des Inhaltes des zwischen der Stadt und der AWO abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags, der nach seiner Kenntnis einen Haftungsbeschluss in Bezug auf die Planungskosten der Gemeinde gerade für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Planungsverfahrens regelt, angeblich Regressansprüche der AWO für den Fall befürchte, dass sie ihrem Bürgerrechtsantrag stattgebe, indem die Arbeit an dem Planungsverfahren jetzt beendet werde, stelle sich ihm folgende Frage: Habe sich die Stadt auch schon Gedanken darüber gemacht, in welcher Höhe Schadensersatzforderungen auf sie zukommen, wenn das Planungsverfahren zugunsten der AWO beendet werde, weil sie 16.000 m² Bauerwartungsland zu Waldpreisen an die AWO verkauft habe?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass sich auf ein Grundstücksgeschäft bezogen werde, welches im Verwaltungsrat der WBH und in den politischen Gremien auch in den nichtöffentlichen Teilen der Sitzungen beraten und entschieden wurde. Es werde geprüft, ob ein Teil Fragen auch öffentlich beantwortet werden könne.

 

Herr D. erläutert, dass in dem Antwortschreiben der Verwaltung vom 13.06.2017 an Frau Dr. F.-Sch. im Zusammenhang mit möglichen Regressansprüchen ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Hagen und der AWO zitiert werde. Er fragt, ob dieser Vertrag von ihm, einem juristischen Vertreter oder den Ratsmitgliedern eingesehen werden könnte.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine Überprüfung bezüglich der Möglichkeit einer öffentlichen Antwort zu. Sollte eine öffentliche Antwort nicht möglich sein, werden die Gründe hierfür in der Antwort entsprechend erläutert.

 

Herr D. führt aus, dass sowohl in diesem, als auch in einer Stellungnahme der städtischen Rechtsabteilung, das Risiko von Schadensersatzansprüchen gegen Null bewertet würden. Ein kaum zu bezifferndes Restrisiko diene allerdings als Argument zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens bis zum Schluss. Worin konkret soll dieses Restrisiko bestehen und in welcher finanziellen Größenordnung bewegen sich diese Spekulationen?

 

Herr Huyeng antwortet, dass hierzu keine weitere Stellungnahme abgegeben werden könne. Solche rechtlichen Fragen, in welcher Höhe tatsächlich Schadensersatzansprüche bestehen würden, müssten zunächst mit dem Rat erörtert werden. 

 

Herr I. erkundigt sich nach der aktuellen Terminplanung des B-Planverfahrens für die sogenannte Klinikerweiterung Im Deerth, da es in den letzten Monaten immer wieder zu Verschiebungen gekommen sei.

 

Herr Grothe antwortet, dass die Behördenbeteiligung erfolgt  ist und verschiedene Gutachten durchgeführt wurden. Derzeit werde die Offenlage vorbereitet. Nach seinem Kenntnisstand könnte die Offenlage im Herbst 2017 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Herr I. erkundigt sich, ob dies vor dem 31.08.2017 möglich sei.

 

Herr Grothe antwortet, dass es sich am 31.08.2017 um eine Sondersitzung des Rates handele. Die nächste Sitzung des Rates ist am 05.10.2017 geplant.

 

Herr I. erläutert, dass die Ratsmitglieder aller Fraktionen die Möglichkeit hatten, Einsicht in die Akten (WBH und Stadt) des Grundstücksverkaufes Im Deerth an die AWO zu nehmen. Er fragt, welche Einsichten und Erkenntnisse die Ratsmitglieder allgemein und insbesondere bezüglich der Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Akten hatten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz betont, dass über diese Akteneinsicht im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werde.

 

Herr Sch. bezieht sich auf Presseberichte zum Jobcenter Hagen. Darin sei deutlich geworden, dass das Jobcenter gültige Rechtsgutachten nicht beachtet habe und deshalb zu Strafzahlungen verurteilt worden sei. Er fragt den Oberbürgermeister, ob er die Anweisung gegeben habe, dass die Mitarbeiter des Hagener Jobcenters so vorgehen sollten. Er fragt, ob geprüft wurde, wer von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hierfür verantwortlich sei.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Fragestellung bereits unterstelle, dass es zu einer unrechtmäßigen Handlung des Jobcenters gekommen sei. Dies habe er nicht angewiesen. Er gehe zunächst davon aus, dass es kein unrechtmäßiges Handeln gegeben habe. Er verweist auf den Tagesordnungspunkt I.3.1, bei dem dieses Thema beraten werde.

 

Herr P. führt aus, dass die Nachbargemeinde Nachrodt-Wiblingwerde ab dem heutigen Tag den Teilflächennutzungsplan Windkraft offen legt. Die Einspruchsfrist gegen diese Pläne sei bis zum 31. August 2017 gesetzt. Die geplanten Vorrangflächen seien direkt an der kommunalen Grenze zu Hagen, mit Abständen von teilweise 700 Metern zu reinen Wohngebieten. Zu nennen seien hier die Wohngebiete Roter Stein und die Mischgebiete in der Nahmer auf Hagener Gebiet. Damit würden sich künftig mindestens 9 Windkraftanlagen mit einer Mindestgröße von 150 Metern, und damit handele es sich eindeutig um eine Windfarm, direkt in Sichtachse oberhalb des historischen Ensembles Schloss Hohenlimburg und den Wohngebieten drehen. Er fragt, wie der Rat/die Verwaltung gedenkt, auch unter dem Gesichtspunkt der beabsichtigten, geänderten Landesplanung von 1500 Metern Abstand zu reinen Wohngebieten, mit diesem dringenden Sachverhalt umzugehen und wie schützt er/sie die Belange der betroffenen Bürger?

Wie ist der Standpunkt des Rates in Bezug auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Zusammenhang mit dem historisch, touristisch wertvollen Ensembles Schloss Hohenlimburg? Müsse hier nicht ein Landschaftsbildgutachten erstellt werden, um die Tragweite der beabsichtigten Maßnahmen erfassen und bewerten zu können?

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass in der Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung CDU und FDP eine Absichtserklärung enthalten sei, die die Abstandsbegrenzung zur Wohnbebauung auf 1500 m festsetze. Er verweist auf den Tagesordnungspunkt I.4.7. Darunter werde ein Vorschlag des Stadtentwicklungsausschusses beraten. Bis geklärt sei, wie sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Landesebene ergeben, sollen die entsprechenden Arbeiten in der Anpassung des Flächennutzungsplanes ausgesetzt werden.

 

Herr Grothe geht auf den Denkmalschutz und das Landschaftsbild ein. Nach seinen Informationen werde die westfälische Denkmalbehörde in Verbindung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Hagen eine negative Beurteilung der Windräder aussprechen. Inwieweit dies in dem Offenlageverfahren durch die Gemeinde Nachrodt bearbeitet werde, könne er nicht einschätzen.

 

 

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