01.02.2017 - 5 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Erneuerung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Grothe erläutert die Komplexität der Maßnahme aufgrund der Lage der Immobilie und fehlender Baustelleneinrichtung. Die Voruntersuchungen hätten eine erhöhte Kostenschätzung ergeben.

 

Frau Becker präsentiert die geplante Maßnahme und geht auf die Ergebnisse der Voruntersuchungen ein. Die Brüstungskonstruktion könne unverändert erhalten bleiben. Dies würde viel Aufwand ersparen.

 

Auf die Frage von Herrn König zu Schadstoffen gibt Frau Becker an, dass laut Untersuchungsgutachten keine Bedenken diesbezüglich bestünden.

 

Herr König erkundigt sich nach der erzielbaren Senkung der Energiekosten in Folge der Sanierung und nach der zu sanierenden Fläche im Verhältnis zur Gesamtnutzfläche.

Herr Bald sagt Beantwortung dieser Fragen zu.

 

Herr König schlägt vor, die Beschlussfassung auf die Ratssitzung zu verlegen.

 

Dem Vorschlag wird zugestimmt.

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erneuerung der Fassade am Rathaus I im Rahmen des KInvFG durchzuführen. Dabei werden mittlere Kosten in Höhe von 4,56 Mio. € zugrunde gelegt.

 

  1. Der Vergabe der Generalplanungsleistung zur Fassadenerneuerung gemäß VgV und der Vergabe der VOB-Leistungen für die Gewerke Fenster und Fassade wird zugestimmt.
Reduzieren

X

Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 16.02.geschoben.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage