01.02.2017 - 4 Änderung der Maßnahmenliste des Kommunalinvesti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Grothe erläutert die Änderung der Maßnahmenliste nach dem KP III.

Alle noch nicht begonnenen Maßnahmen an Schulen würden in das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ verschoben. hrend das KP III energetische Sanierung von städtischen Immobilien, darunter auch Kindergärten, vorsehe, beziehe sich das Förderprogramm „Gute Schule 2020“, wie auch ein weiteres Bundesförderprogramm im Sommer 2017, ausschließlich auf Schulmaßnahmen. Ein weiterer Grund für die Maßnahmenverschiebung sei die Struktur des Programms „Gute Schule 2020“, nach dem bereits im Jahr 2017 Maßnahmen in Höhe von 6,9 Mio. € durchgeführt werden müssten.

Es werde vorgeschlagen, die aufgrund der Maßnahmenverschiebung frei werdenden Mittel aus dem KP III für die Deckung der Kosten der Fassadensanierung des Verwaltungshochhausses sowie für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und für die Brachflächenrevitalisierung zu verwenden.

 

Herr Wisotzki macht den Vorschlag, die Vorlage im Ausschuss zu beraten, die Beschlussfassung jedoch auf die Ratssitzung am 16.02.2017 zu verschieben.

 

Dem Vorschlag wird zugestimmt.

 

Auf die Frage von Herrn Klinkert, ob die Maßnahmen mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden können, gibt Herr Grothe an, dass die Gespräche mit der Personalverwaltung bereits geführt würden. Beim Fachbereich Gebäudewirtschaft würden ca. 6 Stellen zusätzlich benötigt. Man würde versuchen die Stellen unbefristet zu besetzen, um entsprechende Bewerber anzulocken. Man sei auf die Zusammenarbeit mit den externen Firmen angewiesen. Auch in anderen Fachbereichen bestehe aufgrund der Förderprogramme ein zusätzlicher Personalbedarf.

 

Herr Bald weist ergänzend darauf hin, dass die Personalkosten der Stadt nicht förderfähig seien.

 

Herr Treß macht darauf aufmerksam, dass bei der Beratung der Maßnahmen im Schulausschuss die Fristen für die Zwecknutzung der Schulimmobilien zu berücksichtigen seien, um die Rückzahlung der Fördermittel auszuschließen.

 

Der Fachausschuss begrüßt den Vorschlag, die frei werdenden Mittel aus dem KP III neu zu verteilen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (sog. KP III), die als Anlage 1 Bestandteil dieser Vorlage ist.

Der Rat der Stadt nimmt die Verschiebung der in der Anlage 1 „orange“ hinterlegten Maßnahmen an Schulen in das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich die Liste der Maßnahmen, die aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden sollen, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Vorlage ist.

 

Reduzieren

 

X

Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 16.02. geschoben.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage