07.12.2017 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 3/18 (681) Wohnbebauung Fleye...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 07.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Wisotzki bittet um die 1. Lesung, da ihm die Vorlage gerade erst zugeleitet wurde und noch Gesprächsbedarf innerhalb der Fraktion bestehe.
Frau Kingreen weist darauf hin, dass noch nichts entschieden werden solle, sondern dass die Politik hier Einfluss nehmen solle. Herr König ist der Meinung, dass als Konsequenz eine Veränderungssperre kommen wird, damit weitere Bauvorhaben verhindert werden. Man müsse sich darüber klar werden, was gewollt ist. Jedes Mal, wenn ein Bauvorhaben auf der grünen Wiese oder in einem nicht erschlossenen Gebiet vorgenommen werden soll, würde es heißen, es dürfen keine weiteren Flächen mehr versiegelt bzw. erschlossen werden. Aus seiner Sicht gebe es hier nicht unmittelbar die Notwendigkeit zu sagen, dass nicht höher gebaut werden darf. In der Fraktion wolle man nochmal abwägen, wo der Vorrang liege. Deshalb wolle man jetzt noch keine Entscheidung treffen.
Herr Bleja findet die Diskussion genau richtig. Die Einwände des Herrn König seien jetzt genau zu betrachten. Es handele sich hier um eine Bebauung im Innenbereich. Die Verwaltung sei aufgefordert worden, den Wohnungsmarkt zu erneuern, neu zu bauen und neue Investitionen zu tätigen. Das Neue solle sich zudem in den alten Bestand einfügen. Hier gebe es unterschiedliche Auffassungen und Interessen. Herr Bleja macht darauf aufmerksam, dass die nächste Sitzung erst im Februar stattfindet, ein Beschluss solle daher gefasst werden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/18 (681) „Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Die Plangebietsgrenze umfasst die bebauten Grundstücke beiderseits der Fleyer Straße in etwa ab der Einmündung der Steubenstraße bis zum Beginn der Kleingartenanlage Loxbaum.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im 2. Quartal 2018.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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589,1 kB
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