07.12.2017 - 4.1 Antrag der SPD-Fraktion hier: Situation Problem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr König erläutert die Vorlage und macht deutlich, wie wichtig es ist, dass hier ordnungsbehördliche Maßnahmen ergriffen werden, die dann auch energisch und zeitnahe umgesetzt werden müssen. Das Thema müsse insgesamt behandelt werden, und nicht nur einzelne Maßnahmen.  Er hoffe deshalb, dass dies aus dem Bericht der Verwaltung hervorgehe.

 

Herr Schwemin erläutert zunächst den Begriff Problemimmobilie. Hier müsse man  zwischen einer verwahrlosten und einer Schrottimmobilie unterscheiden. Verwahrloste Immobilien seien unbewohnt. Wenn Beschwerden aus der Öffentlichkeit kämen, würde man diesen selbstverständlich sofort und  gezielt nachgehen. Man habe bisher jedoch nicht einen Fall von einer Überbelegung einer Wohnung in Hagen ermitteln können. Festgestellt wurden aber tatsächlich Müllprobleme. An dieser Stelle erläutert Herr Schwemin den Ablauf bei der Bekämpfung vorhandener Müllproblematik und verdeutlicht, dass hier regelmäßige Kontrollen stattfinden. Diese Kontrollen finden seit 2015 auch gemeinsam mit der Bauordnung, dem Ordnungsamt, dem Jobcenter, der Polizei und ggfs. mit der Enervie statt. Würden Mängel festgestellt, würden entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Herr Schwemin weist darauf hin, dass das Wohnaufsichtsgesetz sozusagen ein Mieterschutzgesetz ist. Dies bedeutet, es zielt gegen Verstöße der Hauseigentümer, wie beispielsweise das Vorhandensein bestimmter Missstände in Wohnungen, seien diese in Form von baulicher Natur, Mängel bei den technischen Anlagen, Gesundheitsgefährdungen etc. Nicht geahndet würden jedoch Verstöße der Mieter. Würde festgestellt werden, dass beispielsweise keine Strom- oder Wasserversorgung vorhanden ist, würde zunächst eine Ursachenermittlung stattfinden und die Frage geklärt werden, wer der eigentliche Verursacher hierfür ist. Herr Schwemin betont, Ziel sei es, die Strom- bzw. Wasserversorgung wieder herzustellen. Bzgl. der Frage nach der Feuerwehr teilt er mit, dass diese nur bei festgestellten Mängeln tätig wird, eine rein routinemäßige Kontrolle finde nicht statt.

 

Bzgl. der Betreuung der Kinder weist Herr Schwemin darauf hin, dass hier das Sozialamt in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht Kontrollen durchführt. Diese finden in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Kinder, die nicht in der Schule erschienen sind, würden dann meistens krank gemeldet. Mehr hierzu könne er allerdings nicht sagen, da die Zuständigkeit in einem anderen Fachbereich liegt.

 

Sollte festgestellt werden, dass ein Haus unbewohnbar ist, würde der Eigentümer zunächst mit Fristsetzung aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Sodann erläutert Herr Schwemin den genauen Ablauf bei Feststellung der Unbewohnbarkeit eines Hauses. Die Wasser- und Stromversorgung gehöre zur Mindestausstattung einer Wohnung. Sollte ein Verschulden des Vermieters festgestellt werden, sei die Wohnung zu schließen und für unbewohnbar zu erklären. Herr Schwemin berichtet weiter, dass im Kontext südosteuropäischer Zuwanderung Fördermittel in Höhe von 3,8 Mio Euro zum Ankauf von Problemimmobilien zur Verfügung gestellt worden seien. Hier habe eine genaue Analyse stattgefunden. Ziel sei der Abriss der Immobilien und somit die Beseitigung des Missstandes.

 

Herr Schmidt ist überrascht bzgl. der Aussage des Nichtvorhandenseins von Überbelegungen von Wohnungen und verweist in diesem Zusammenhang auf die Ebendstraße 36-44. Die Wohnungen hätten eine Größe von 50-60 qm, die Briefkästen  zeigten teilweise jedoch bis zu 20 verschiedene Namen auf. Eine normale Vermietung wäre dies rechtlich nicht mehr, eher ein Beherbungsbetrieb. Er verweist hier auf die angezeigten nächtlichen Ruhestörungen, die Parkplatzprobleme etc. 

 

Frau Buczek möchte wissen, ob es vorkommt, dass Familien auch nach Aufforderung freiwillig nicht aus der Schrottimmobilie ausziehen und welche  Maßnahmen dann ergriffen werden.

 

Frau Timm-Bergs weist auf die im Sozialausschuss vorgetragene Power-Point-Präsentation der Frau Overkott (Koordinierungsstelle Problemimmobilien) hin, die einen guten Einblick in die Problematik gegeben hat. Diesen Vortrag hätte sie sich in diesem Ausschuss ebenfalls gewünscht.

 

Herr Schwemin teilt zur Überbelegung mit, dass es sich hier nicht um eine Problemimmobilie handele, sondern um Missbrauch einer Wohnung zu einem Beherbungsbetrieb. Dies müsse man differenzieren. Bei den durchgeführten Kontrollen würden auch Mietverträge überprüft,  bei festgestelltem Missbrauch würde das Finanzamt entsprechend unterrichtet werden.

Herr Schwemin teilt weiterhin mit, dass es in zwei Fällen vorgekommen sei, dass die Bewohner zum Zeitpunkt der Räumung noch keine neue Unterkunft gefunden hätten. Diese seien dann vorübergehend in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht worden. Es sei eine gesetzliche Verpflichtung, Obdachlosigkeit zu vermeiden.

 

Herr König bittet darum, den Bericht/die Präsentation der Frau Overkott zum Protokoll hinzugefügt zu bekommen.

Er macht außerdem deutlich, dass  auch auf die Bewohner insofern eingewirkt werden müsse, als dass die in unserer Region üblichen Verhaltensweisen eingehalten werden.  Herr König appelliert deshalb nochmal nachdrücklich an die Verwaltung, hier entsprechend hart und konsequent vorzugehen. Herr Huyeng sagt die Beifügung der Präsentation der Frau Overkott zu.

 

(Anmerkung der Schriftführung: Die Präsentation ist zwischenzeitlich im Allris hochgeladen).

 

Reduzieren

Beschluss:

Ausführlicher Bericht der Verwaltung zu folgenden Fragen:

 

Welche Maßnahmen wurden bisher durchgeführt, wann wurden welche Kontrollen durchgeführt?

 

Sind die Häuser aufgrund der Möglichkeiten des Wohnungsaufsichtsgesetzes überprüft worden? Hat die Feuerwehr zum vorbeugenden Brandschutz die Objekte begutachtet?

 

Wie wird die Schulpflicht der in den Objekten wohnenden Kinder sichergestellt?

 

Welche Maßnahmen wurden bzw. werden zur Entsorgung der illegalen Müllablagerungen und auf wessen Kosten durchgeführt?

 

Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn ein Haus unbewohnbar ist? Ist ein Objekt noch bewohnbar, wenn die Wasserversorgung nicht mehr gegeben ist?

 

 

Reduzieren

x

Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage