09.11.2017 - 4.4 Antrag der CDU-Fraktion hier: Baumerhaltung auf...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Weber weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits in 2010/11 die naturschutzrechtlichen Gegebenheiten geprüft hat. Das Ergebnis sei eindeutig gewesen: Es gebe keine öffentlich-rechtlichen Versagungsgründe. Auch das Rechtsamt habe mitgeteilt, dass keine rechtlichen Versagungsgründe vorliegen. Dies habe im Ergebnis letztendlich dazu geführt, dass die Bäume am 30.10.17 gefällt wurden.

 

Herr Vogeler fordert die Verwaltung auf, die gefassten Beschlüsse zukünftig auch im Kaufvertrag mit aufzunehmen. Seine Fraktion behalte sich eine Prüfung vor, ob hier fehlerhaft bzw. fahrlässig gehandelt wurde, als der Kaufvertrag geschlossen wurde. Der Antrag selber habe sich nun erübrigt.

 

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Beschluss:

  1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität missbilligt ausdrücklich die nichtgenehmigte Öffnungsklausel im Vertrag mit dem Käufer des Grundstücks Berchumer Straße/Rüggeweg, da sie im Widerspruch zum ursprünglich fixierten Schutzziel des Beschlusses steht.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sitzung des UWA am 7. Dezember zu prüfen, ob sich seit dem Verkauf des o.g. Grundstücks im Jahr 2011 wesentliche Fakten hinsichtlich der dort befindlichen Bäume geändert haben. Bis zu dieser Sitzung sind weitere Rodungsmaßnahmen auf dem genannten Grundstück zu unterbinden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontakt mit dem Bauherrn des o.g. Grundstücks eine einvernehmliche Lösung zum Erhalt der Ortsbild prägenden Bäume zu erwirken.
  4. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommen, wird die Verwaltung hilfsweise beauftragt, den Bauherrn des Grundstücks auf die grundbuchlich fixierte Verpflichtung zum Erhalt der Ortsbild prägenden Bäume hinzuweisen und die Einwilligung zu einer Rodung zu versagen. Bei Zuwiderhandlungen sind ihm entsprechende Ordnungsgelder anzudrohen.
  5. Dem Bauherrn ist der Beschluss des Umweltausschusses unverzüglich anzuzeigen und darauf hinzuweisen, dass eine Abholzung der Ortsbild prägenden Bäume untersagt wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Ohne Beschlussfassung

x

Vorlage hat sich erledigt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2939&TOLFDNR=252899&selfaction=print