28.09.2017 - 4.9 Antrag der CDU-Fraktion hier: Baumerhaltung auf...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Vogeler erläutert den Antrag und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bäume auf dem Grundstück Berchumer Straße/Rüggeweg erhalten bleiben sollen. Der Käufer habe bei Erwerb des Grundstückes gewusst, welche Bäume dort stehen, denn der Erhalt der Bäume sei im Kaufvertrag festgeschrieben. Ein Verstoß hiergegen müsse mit einem Bußgeld auferlegt werden. Dies müsse dem Käufer angedroht werden.  Frau Hammerschmidt macht darauf aufmerksam, dass hier der Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen (Liegenschaften) zuständig ist.

Herr Panzer weist auf die fehlende Rechtsgrundlage hin, mit dem der Ausschuss dem Bauherren eine solche Fällung untersagen könnte, denn schließlich fehle eine entsprechende Baumschutzsatzung. Angeblich gebe es seines Wissens aber bereits Gespräche mit dem Bauherren, in denen es um Ersatzpflanzungen gehe, denn der Erhalt der beiden genannten Bäume sei wohl nicht möglich. Herr Dr. Braun bestätigt dies und teilt mit, dass die Bäume irgendwann einmal unsachgemäß beschnitten wurden und von daher auch nicht so sehr erhaltungswürdig und ortsbildprägend seien wie dargestellt. Es sei auch bereits geprüft worden, ob Schutzwürdigkeiten nach dem Naturschutz/Denkmalschutz bestehen würden. Dies sei jedoch nicht der Fall. Aus diesem Grund habe die Verwaltung der Fällung zugestimmt mit der Maßgabe, Ersatzpflanzungen als Kompensation vorzunehmen. Herr Reinke weist nochmal darauf hin, dass der Käufer sich vertraglich für den Erhalt verpflichtet habe. Die am 28.08.17 begonnenen Rodungsmaßnahmen seien nun zunächst gestoppt worden, jedoch könnte mit den Maßnahmen am 01.10. wieder begonnen werden. Insofern hält Herr Reinke einen Beschluss für erforderlich, denn dies sei die einzige Möglichkeit, hier noch etwas zu bewirken.

Frau Hammerschmidt weist darauf hin, dass keine öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage vorhanden sei, da es weder einen Bebauungsplan noch eine Baumschutzsatzung gebe. Die einzige Möglichkeit, hier etwas zu bewirken, sei es, aus dem Vertrag heraus eine zivilrechtliche Forderung zu stellen. Aber auch hier könne man zivilrechtlich nur etwas fordern, wenn der Vertrag dies hergebe.

Herr Panzer fasst zusammen, dass es kurzfristig darum gehe, Fakten zu verhindern, die nicht wieder gutzumachen wären. Er weist nochmal darauf hin, dass der Ausschuss rechtlich keine  Möglichkeiten hat, hier gegenüber dem Bauherren irgendetwas durchzusetzen. Allerdings könne man die Verwaltung auffordern, mit dem Bauherren Kontakt aufzunehmen um sicherzustellen, dass keine voreiligen Fällungen vorgenommen würden, sondern Lösungen gefunden würden, die im Sinne des Baumschutzes sind.

 

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Beschluss:

  1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität missbilligt ausdrücklich die nichtgenehmigte Öffnungsklausel im Vertrag mit dem Käufer des Grundstücks Berchumer Straße/Rüggeweg, da sie im Widerspruch zum ursprünglich fixierten Schutzziel des Beschlusses steht.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sitzung des UWA am 7. Dezember zu prüfen, ob sich seit dem Verkauf des o.g. Grundstücks im Jahr 2011 wesentliche Fakten hinsichtlich der dort befindlichen Bäume geändert haben. Bis zu dieser Sitzung sind weitere Rodungsmaßnahmen auf dem genannten Grundstück zu unterbinden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontakt mit dem Bauherrn des o.g. Grundstücks eine einvernehmliche Lösung zum Erhalt der Ortsbild prägenden Bäume zu erwirken.
  4. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommen, wird die Verwaltung hilfsweise beauftragt, den Bauherrn des Grundstücks auf die grundbuchlich fixierte Verpflichtung zum Erhalt der Ortsbild prägenden Bäume hinzuweisen und die Einwilligung zu einer Rodung zu versagen. Bei Zuwiderhandlungen sind ihm entsprechende Ordnungsgelder anzudrohen.
  5. Dem Bauherrn ist der Beschluss des Umweltausschusses unverzüglich anzuzeigen und darauf hinzuweisen, dass eine Abholzung der Ortsbild prägenden Bäume untersagt wird.

 

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor dem 30.09.2017 Gespräche mit dem Käufer darüber zu führen, dass vor einer inhaltlichen Abstimmung mit der Stadt Hagen keine weiteren Baumfällungen etc. erfolgen.

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x

Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage