28.09.2017 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 28.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Hammerschmidt bittet, alle drei Bebauungspläne kurz zu erläutern (TOP 6.1, TOP 6.3 und TOP 6.4). Sie teilt mit, dass es sich bei den Tagesordnungspunkten 6.1 und 6.4 um flankierende Bebauungspläne zum Hauptbebauungsplan zum Brandgelände handelt. Alle drei Pläne müssen aus juristischen Gründen gleichzeitig behandelt werden. Frau Hammerschmidt verweist sowohl auf die Vorlage 674/2017 als auch auf die als Tischvorlage ausgelegte Ergänzungsvorlage zur Vorlage 674/2017, in der auf die zwischenzeitlich abgegeben Stellungnahmen eingegangen wurde. Anschließend erläutert Frau Hammerschmidt die Vorlage. Herr Panzer bedankt sich anschließend für den Vortrag. Herr Huyeng weist darauf hin, dass sich die Bezirksvertretung Haspe bereits mit den Vorlagen beschäftigt hat und dieser einstimmig zugestimmt. Auch der Naturschutzbeirat hat keine Einwände erhoben. Herr Panzer findet, dass Punkt 6.1 und 6.4 aus Umweltgesichtspunkten unkritisch sind. Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss:
zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Korrektur des Bebauungsplantitels.
zu b):
Der Rat der Stadt Hagen hat die vorgebrachten Stellungnahmen eingehend geprüft und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Er beschließt das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen in der Vorlage.
zu c):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 3. Änderung -Sanierung Haspe - Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe- gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Die Begründung vom 27.07.2017 wird dem Bebauungsplan beigefügt. Sie ersetzt aufgrund von redaktionellen Änderungen die Begründung vom 28.06.2016.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungs-beschlusses in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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