28.09.2017 - 4.5 Vorschlag der CDU-Fraktion hier: Vorschlag zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 28.09.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Braun berichtet über die Gespräche zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Verwaltung. Es ging dabei auch um die Frage, wie eine größere Transparenz bei der Aufstellung und der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes gewährleistet werden kann, so dass auch die Politik sich mitgenommen fühle. Die Politik sei ständig informiert worden in Form der Vorlagen, auch die Entscheidungen seien über die Politik gelaufen. Herr Dr. Braun macht darauf aufmerksam, dass die Bezirksregierung der Einlader sei und darüber bestimme, wer an den Gesprächen teilnimmt. In der Regel sei dies aber die entsprechende Fachverwaltung, die Umweltverbände sowie die Industrie- und Handelskammer. Die Politik habe hierbei noch nie mit am Tisch gesessen, diese sei erst über Vorlagen bzw. über abschließende Entscheidungen dann aus dem Verwaltungsvorstand heraus informiert worden, was in Sachen Luftreinhaltung und Maßnahmen geplant ist. Herr Dr. Braun berichtet weiter, dass die Bezirksregierung angefragt worden sei, ob es nicht schon im Vorfeld möglich sei, die Politik mit einzubeziehen. Die Antwort seitens der Bezirksregierung sei ein „Ja“ gewesen, dies sei vorstellbar, auch wenn sich die Bezirksregierung nicht vorstellen kann, mit ihrer Diskussion mit dem Ministerium wiederum die Politik unmittelbar mit einzubeziehen. Es wurde seitens der Bezirksregierung allerdings darum gebeten, die Zahl der Politiker im Arbeitskreis in überschaubarer Anzahl zu halten; ein Vertreter jeder Fraktion sei durchaus denkbar. Herr Dr. Braun hofft, den Wunsch nach mehr Transparenz dadurch nachzukommen.
Herr Vogeler findet dies gut, bemängelt aber zwei Punkte, die seiner Meinung nach etwas stiefmütterlich behandelt bzw. abgearbeitet wurden. Er führt an dieser Stelle den Punkt „Dachbegrünung“ an sowie den Vorschlag, dass die Politik noch vor Beginn der Gespräche der Verwaltung Vorschläge mit auf den Weg gibt. So könne dann ein Gesamtpaket mit auf den Weg gegeben werden, um so einen möglichst großen Effekt für die Stadt Hagen zu erreichen. Herr Dr. Braun führt aus, dass genau solche Diskussionen, die hier eingefordert würden, in den Arbeitskreisen ablaufen. Am Ende wird daraus der Vorschlag für die Verwaltung gemacht. Bezüglich der Dachbegrünung macht Herr Dr. Braun darauf aufmerksam, dass dieses Thema im Umweltausschuss bereits ausführlich diskutiert und am Ende als Satzung so nicht fortgeführt und beschlossen wurde. Herr Huyeng macht darauf aufmerksam, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt nicht um die Dachbegrünung geht. Er berichtet über die Nachfrage seitens der Verwaltung, wann eine Fortschreibung des jetzt bestehenden Luftreinhalteplans ansteht. Dies steht derzeit nicht an. Es stehe der Politik jedoch jederzeit zu, neue Ideen und Vorschläge zu unterbreiten.
Herr Panzer schlägt abschließend vor, dass die Verwaltung die Fraktionsgeschäftsstellen im Vorfeld der nächsten Gespräche informiert, und diese dann selber entscheiden, wer an den Gesprächen teilnimmt.
An dieser Stelle schlägt Herr Panzer eine Unterbrechung der Sitzung vor (die Sitzung wird um 18.00 Uhr für 10 Minuten unterbrochen).
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Umweltausschusses am 28. September 2017 einen Verfahrensvorschlag für einen Zeit- und Arbeitsplan zur Vorbereitung der nächsten Fortschreibung des Luftreinhalteplanes vorzulegen.
2. Dabei sollen UWA und StEA die Möglichkeit erhalten, im Vorfeld der Übermittlung der Hagener Vorschläge an die Bezirksregierung in Arnsberg festzulegen, welche Maßnahmenvorschläge aus Hagen an die übergeordnete Behörde übermittelt werden.
3. An die Maßnahmenvorschläge der Fachausschüsse werden von der Verwaltung keine höheren qualitativen Ansprüche hinsichtlich der vorab zu erwartenden Wirksamkeit gestellt als an die Maßnahmenvorschläge der Verwaltung.
Hinweis:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Vorschläge der CDU bis September 2017 aufzuarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
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