29.06.2017 - 6.6 Bebauungsplan Nr. 7/66 (173), 1. Änderung -Kram...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 29.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die geringfügige Erweiterung des Plangebietes für den Bebauungsplan Nr. 7/66 (173), 1. Änderung –Kramberg-, Schwerter- und Külpestraße-
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/66 (173), 1. Änderung –Kramberg-, Schwerter- und Külpestraße- und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich Begründung vom 11.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Darüber hinaus ist die sich zurzeit noch in Bearbeitung befindende Artenschutzprüfung öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 11.05.2017 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/66 (173), 1. Änderung –Kramberg-, Schwerter- und Külpestraße- liegt im Hagener Norden, östlich der Külpestraße und wird im Norden von der Krambergstraße und im Süden von der Knüwenstraße begrenzt. Das Plangebiet liegt im Bereich, Gemarkung Boele, Flur 24 und umfasst die Flurstücke 60, 61, 264, 272, 340, 345, 346, 347, 350, 351, 353, 354, sowie teilweise 65, außerdem Teilbereiche der Flurstücke 232 und 514 Gemarkung Boele, Flur 4.
Erweiterungsbereich:
Das Plangebiet schließt nun einen Teilbereich der öffentlichen Verkehrsfläche der Knüwenstraße mit ein. Dieser Teilbereich beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Boele, Flur 24, Flurstücke 264, 350, 351 und einen Teilbereich von 65 sowie Teilbereiche der Flurstücke 232 und 514, Gemarkung Boele, Flur 4.
Der Planbereich wurde ebenfalls um das Flurstück 61, Gemarkung Boele, Flur 24 erweitert.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im Anschluss an den Beschluss zur öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Anlagen zur Vorlage
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653,2 kB
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