11.05.2017 - 7 Anfragen nach § 18 GeschO
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 11.05.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Meyer weist auf die vielen Diskussionen mit den Bürgern und Bürgerinnen im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Deerth hin. Seitens der CDU-Fraktion gab es daraufhin eine Abstimmung, dass man das gerade eingeleitete Bebauungsplanverfahren unterbrechen möchte. Daher stellt Herr Meyer die Frage an den Rechtsdezernenten, ob ein Investor auch Schadensersatzansprüche geltend machen könne, wenn ein solches Verfahren abgebrochen werden würde. Herr Huyeng führt aus, dass es hierbei auf die genaue Situation ankommt. Eine eindeutige Antwort kann er auf diese Frage nicht geben, da im Schadensersatzrecht ein Abbruch sehr unterschiedlich dargestellt wird. Es komme letztendlich auf die Vertrauenstatbestände an und in welcher Massivität diese vorher gesetzt wurden. Herr Huyeng stellt kurz dar, unter welchen Umständen sich durchaus Schadensersatzansprüche ergeben könnten. In diesem konkreten Fall hält er einen Schadensersatzanspruch zwar nicht für ganz ausgeschlossen, jedoch eher für sehr fraglich. Eine abschließende Beurteilung kann zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht abgegeben werden. Herr Meyer sieht das jedoch weiterhin kritisch und möchte diese konkrete Anfrage durch das Rechtsamt prüfen lassen.
Herr Heiermann macht darauf aufmerksam, dass im Hagener Stadtgebiet Plakate mit Reißzwecken an verschiedene Bäume angebracht wurden und möchte wissen, ob dies schädlich für die Bäume ist. Herr Huyeng führt aus, dass das Anbringen von Plakaten an Bäumen generell verboten ist. In solchen Fällen soll Herr Heyermann das Ordnungsamt anrufen und entsprechend informieren.
Herr Panzer bedankt sich abschließend für die Aufmerksamkeit und schließt die Versammlung.
