12.12.2017 - 3.2 Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 Abs. 1 der ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath führt aus, dass der Antrag von der SPD – Fraktion zuerst in der BV-Mitte gestellt wurde und dieser nun auch hier im STEA beraten wird.

Herr Romberg erklärt, dass die CDU-Fraktion die Einleitung eines B-Planverfahrens kritisch sieht. Zunächst einmal nimmt solch ein Verfahren einen nicht unerheblichen Zeitraum von 2 bis 2,5 Jahren in Anspruch und die angeblich nicht vorhandenen Verwaltungskapazitäten werden weiter eingeschränkt. Herr Romberg regt an, das Verfahren nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es herrsche dort ein recht großer Leerstand und die Wohnungen sind  an die 130 Jahre alt und deshalb in einem schlechten baulichen Zustand. Die Wohnungen entsprechen in keinster Weise den heutigen Ansprüchen. Er führt als gutes Beispiel einer Erneuerung das Projekt der GWG an der Eugen-Richter-Straße auf.

Das Konzept welches von der GWG vorgestellt wurde, eine KITA im oberen Bereich und einem möglichen Einzelhandel im unteren, dazwischen Wohnbebauung erscheint ihm schlüssig. Herr Romberg sieht es als nicht dringlich an, einen Bebauungsplan aufzustellen und würde diese Fläche nach § 34 BauGB bebauen.

Herr Meier führt aus, dass die SPD – Fraktion dem Beschluss der BV folgen möchte und die Verwaltung möge zur nächsten Sitzung einen Einleitungsbeschluss vorbereiten. Anders als an der Eugen-Richter-Straße wo der Wohnungsbau schon vorhanden war und nur erneuert wurde, habe man hier ein Karree was zzt. durch eine Wohnnutzung geprägt ist, dies soll jetzt von einem Kindergarten und einem Einzelhandel bebaut werden. Es wurden auch von der Verwaltung keine Pläne vorgestellt, wie sich die GWG solche eine Umnutzung vorstellt. Die SPD Fraktion möchte durch solch einen B-Planverfahren den Prozess steuern und die Öffentlichkeitsbeteiligung intensivieren. Es geht hier um ein Stadtumbaugebiet  und das Programm Soziale Stadt. Dies ist hoch Sensibel. Es ist keine grundlegende Ablehnung des Projektes.

Herr Ludwig schließt sich den Ausführungen der SPD an. Wenn die CDU Fraktion noch Bedenken hat, könnte man den Antrag auch auf die nächste Sitzung vertagen. Die Grüne Fraktion begrüßt das Vorhaben den Kindergarten zu errichten. Einen ALDI Markt zu genehmigen, hält Herr Ludwig auf Grund der Topographie für schwierig.

Herr Romberg führt aus, dass Herr Prof. Spars damals vorgeschlagen habe, das man im Jahr ca. 300 Wohnungen vom Markt nehmen müsse. Jetzt bietet die GWG an, auf einen Schlag die Hälfte davon vom Markt nehmen zu wollen. Verlässt die SPD jetzt diese positive Aufnahme und Umsetzung des Vortrages? Denn selbst wenn dieser B-Plan nach § 34 BauGB beurteilt würde, haben die Bürger die Möglichkeit sich zu beteiligen, z.B. im Lenkungskreis Wohnen. Die Bürger sollen mitgenommen werden. Herr Romberg schlägt vor zu vertagen und  möchte die GWG auffordern, Pläne vorzustellen, damit man das Projekt besser beurteilen kann.

Herr König führt aus, dass die Aussage von Herrn Prof. Spars eine Richtschnur sei. Diese entbinde einen aber nicht von der Verpflichtung zu entscheiden wo aus städtebaulichen Aspekten das Wohnen eingeschränkt werde und wo nicht. Das Quartier in Wehringhausen ist durchaus ein Standort für Wohnen und es werden dort sicherlich auch Wohnungen vernichtet, die zum Teil noch vermietet sind. Es wird ein Dialog mit allen Beteiligten angestrebt.

Herr Grothe erklärt, dass man mit dem Konzept jetzt in die Stadtteile gehe. Er denkt das die BV-Mitte diesen Beschluss gefasst habe, weil auch aus dem Lenkungskreis die Befürchtung kam, dass jetzt kurzfristig abgerissen werden solle.

Die GWG hat inzwischen zugesagt, dass die Wohnungen besichtigt werden können.

In einer der nächsten Stadtteilkonferenzen soll dieses Thema dann mit den Bürgern diskutiert werden. Das Thema Einzelhandel hat sicher die Frage der Verträglichkeit, für die Verkehrsentwicklung, deshalb könnte dafür ein B-Plan nötig sein.

Herr Dr. Ramrath plädiert dafür, erst einmal in einen vernünftigen Dialog mit allen Beteiligten zu kommen und die Entscheidung einen B-Plan einzuleiten auf später zu vertagen.

Herr Grzeschista erklärt, dass das Kommunale Planungsrecht ausgenutzt werden solle. Entweder die Einleitung eines B-Planes oder nach § 34 BauGB. Heute soll der Beschluss gefasst werden bis zu nächsten Sitzung einen Einleitungsbeschluss vorzubereiten. Die Verwaltung möge außerdem in Form einer kleinen Matrix darstellen, welche der beiden Verfahren zulässig ist, anhand der bisher bekannten Veränderungswünsche und die Zeitdauer der Verfahren. Für § 34 müsse die GWG ja erst einmal einen Bauantrag einreichen.

Herr Grothe erläutert, dass sich die Situation vor Ort so darstellt, dass es keinen B-Plan gibt. Es wird nach § 34 BauGB beurteilt, es kann dort gebaut werden was sich nach Art und Weise der Baulichen Nutzung dort einfügt. Da gehört sicherlich ein Kindergarten dazu. Ob ein Supermarkt dazu gehört, kann man jetzt nicht beurteilen. Dies sollte ausreichend geprüft werden.

Frau Masuch findet es gut, dass man genau hinschaut, wie die Situation ist, was erforderlich ist und dann die Leute vor Ort mitnimmt. Was sie in diesem Zusammenhang sehr wichtig findet, ist über die Kommunikation nachzudenken, dort scheint in der Anfangsphase doch einiges schief gegangen zu sein.

Herr Homm erklärt, dass bei einem Abriss des Eckhauses, ein massiver Eingriff in die Gründerzeitbebauung von Wehringhausen stattfindet. Nach seiner Meinung ist die Bausubstanz in Ordnung. Wenn man jetzt aber über mehrere Jahre hinweg, die Bausubstanz und die Vermietung vernachlässigt, geht er davon aus, dass schon über mehrere Jahre hinweg der Plan besteht dieses Karree abzureißen. Herr Homm wurde von mehreren Mietern darüber informiert, dass sie bis Anfang 2019 ausziehen möchten.  Gegen einen Kindergarten hat Herr Homm gar nichts einzuwenden. Wenn dort ein ALDI Markt hinkäme, wird dort mehr Verkehr angezogen als Wehringhausen vertragen kann. Deshalb glaubt Herr Homm, dass dort ein B-Plan -Einleitung richtig ist.

Herr Meier erläutert, dass der Stadtumbau eine Chance für dieses Baugebiet bedeutet. Man muss schon triftige Gründe haben, warum man zu solch einer Entscheidung kommt. Als Rat der Stadt habe man für ein solches Baugebiet eine gewisse Verantwortung. Er würde den Vorschlag von Herrn Ludwig aufgreifen und eine Runde vertagen.

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Beschluss:

 

Dieser TOP wurde auf die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vertagt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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