14.11.2017 - 4.9 Teiländerung Nr. 100 - Im Deerth - zum Flächenn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath schlägt vor diesen TOP und den TOP 4.10 – Vorlage 0694/2017 gemeinsam zu diskutieren. Einwände werden nicht erhoben.
Herr Romberg ist der Auffassung, dass das Vorhaben am Standort Deerth erheblich negativen Einfluss auf den Erholungswert hat. Die CDU-Fraktion wird gegen beide Vorlagen stimmen. Aus Sicht von Herrn Romberg handelt es sich um einen Premium Wanderweg, der nun betroffen ist. Alleine der 5,5m hohe Zaun der zu errichten ist, steht im krassen Gegensatz zum Landschaftsbild und dem Erholungsfaktor.
Herr Meier weist darauf hin, dass auch die SPD Fraktion sich bei dem damaligen Einleitungsverfahren schwer getan hat. Niemand hat sich leichtfertig zu dem Vorhaben durchgerungen. Letztlich hat die Mehrheit im Rat dafür gestimmt.
Herr Meier äußert Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Straße. Neben der Meinung der Bevölkerung wurden auch Fachgutachten in Auftrag gegeben. Diese Fachgutachten liegen der Politik vor. Nun steht der nächste Verfahrensschritt an. Herr Meier ist überrascht über die positiven Ergebnisses der Fachgutachten. Dies ist auch der positiven und engagierten Mitarbeit der AWO zuzuschreiben und deren planenden Architekten. Herr Meier verweist auf eine fachliche Einschätzung des Herrn Jamuschewski vom Deutschen Wanderinstitut. Herr Jamuschewski hat die betroffenen 250m des Wanderweges selbst begutachtet und ist zu der Erkenntnis gekommen, dass das Verfahren Deerth diesen Wanderweg in keinster Weise beeinträchtigt. Insofern wird die SPD Fraktion für diese Vorlage stimmen.
Herr Grzeschista wird für die Vorlage stimmen. Im Laufe des Prozesses sind viele Nacharbeiten von der AWO geleistet worden und haben das Vorhaben insgesamt um einiges verbessert. Die Arbeitsplätze, die durch das Vorhaben entstehen wirken sich für Hagen positiv aus.
Herr Schmidt erklärt, dass er sich enthalten wird. Herr Schmidt führt aus, dass er grundsätzlich die Einrichtung als solche für die Stadt Hagen positiv sieht. Das Grundstücksgeschäft betrachtet er allerdings als problematisch. Derzeit prüft die Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg offene Fragen zum Grundstückserwerb.
Herr Hoffmann wird gegen die Vorlage stimmen. Er ist der Ansicht das alternative Standorte gesucht werden sollten.
Herr Panzer erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen auf Grundlage der Gutachten eine Entscheidung getroffen hat und gegen die Vorlagen stimmen wird. Herr Panzer bezieht sich auf die ausführliche Begründung des Naturschutzbeirates (Tischvorlage) und kritisiert die mangelnde Genauigkeit der Verwaltung.
Herr Thieser weist daraufhin, dass dieses Vorhaben in den vergangenen Wochen hoch politisch diskutiert wird und sich immer weniger mit den baurechtlichen Fragen auseinander gesetzt wird. Mit der Ablehnung dieser Vorlagen wird die Diskussion komplett eingestampft. Die Politik hat wie in allen anderen Fällen auch vorgeschriebene Gutachten und Stellungnahmen zum Vorhaben bekommen. Herr Thieser ist der Ansicht, dass kein Gutachten grundsätzlich gegen diese beiden Vorlagen spricht. Er bittet die Mitglieder sich darüber im Klaren zu werden, dass es hier um einen Offenlegungsbeschluss geht. Wer das ablehnt, schließt damit jegliche weitergehende Diskussion mit Bürgerinnen und Bürgern aus. Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst. Es liegen alle rechtlich vorgesehenen Gutachten und Einschätzungen vor, und nun will man die Vorlagen aus politisch taktischen Gründen ablehnen. Durch die Ablehnung wird der Investor geschädigt. Dies wird auch für die Zukunft Investoren abschrecken.
Herr Romberg führt aus, dass der damalige Einleitungsbeschluss gar nicht erst hätte beschlossen werden dürfen angesichts dieser kritischen Situation. Er hält die Ablehnung an dieser Stelle für richtig.
Herr Bögemann berichtet, dass der Naturschutzbeirat zu der Erkenntnis gekommen ist, dass die vorliegenden Gutachten sehr wohlwollend geschrieben wurden und oberflächlich sind. Herr Bögemann geht näher auf die Kartierung ein und kritisiert, dass die Kartierung über 4 Tage gelaufen ist. Es fand keine Nachkartierung statt, um die gefassten Ergebnisse zu bestätigen. Weiterhin kritisiert Herr Bögemann, dass diese Gutachten, die offensichtlich schon länger vorliegen nicht früher im STEA vorgelegt wurden. Er teilt mit, dass das betroffene Gebiet ein Immissionsschutzwald ist. Das heißt, dass dieser Wald für die Stadt Hagen lufttechnisch sehr wichtig ist.
Frau Masuch teilt mit, dass die Fraktion Hagen Aktiv gegen die Vorlagen stimmt: Es gibt großen Widerstand in der Bevölkerung gegen das Vorhaben, gegen das auch Gründe des Umweltschutzes und des strittigen Verfahrens stehen.
Herr Meier warnt davor beauftragte Gutachter in Frage zu stellen. Er hält das für bedenklich.
Herr Bleja weist den Vorwurf zurück und teilt mit, dass alle Verfahren ordnungsgemäß gelaufen sind. Die Verwaltung sieht keine sachlichen Gesichtspunkte, die für eine Einstellung des Verfahrens sprechen. Für die Erweiterung der Klinik gelten Ausnahmevorschriften des Landesentwicklungsplanes. Hierzu hat das Ministerium mitgeteilt, dass die für forensische Kliniken geltenden Bedingungen vorliegend erfüllt sind. Aus diesem Grund hat der Regionalverband diesem Vorhaben zugestimmt. Es gibt keine Argumente die gegen eine Offenlage sprechen. Daher empfiehlt die Verwaltung der Offenlage zuzustimmen.
Herr König bittet die Mitglieder sachlich zu bleiben. Wenn hier die Gutachter und deren fachliche Einschätzungen in Frage gestellt werden, dann könnte man alle Verfahren zu jeder Zeit in Frage stellen.
Herr Ludwig wird gegen die Vorlage stimmen. In der Fraktion wurden die Vorlagen eingehend geprüft. Er weist den Vorwurf „ politisch taktisch“ vorzugehen zurück. Keine Fraktion hat sich die Entscheidung leicht gemacht.
Frau Hammerschmidt stellt klar, dass im Rahmen des Einleitungsbeschlusses geprüft wird, ob das Projekt baurechtlich möglich ist. Wenn es das ist, kann das Verfahren weiter laufen. Sie warnt davor aus anderen Gründen eine Offenlage zu verweigern. Frau Hammerschmidt empfiehlt zumindest die Offenlage zu beschließen, damit die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden und der Abwägungsprozess beginnen kann.
Herr Reinke erklärt, dass mehrmals überlegt wurde an welcher Stelle es angebracht ist das Verfahren zu beenden, wenn man sich gegen das Projekt entschieden hat. Die CDU Fraktion hat sich nach eingehender Prüfung entschieden an dieser Stelle dagegen zu stimmen.
Herr Grothe weist darauf hin, dass das Umweltamt die Gutachten in Auftrag gegeben und begleitet hat. Er teilt mit, dass im vorliegenden Fall kein objektiver Tatbestand gegen die Offenlage besteht. Wenn nun die Fraktionen trotzdem gegen die Vorlagen stimmen, gibt das kein gutes Bild an die bestehenden und zukünftigen Investoren ab.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth -zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 30.08.2017 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 30.08.2017 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich der Fachklinik „Im Deerth“ und wird im Westen, Norden und Osten durch den Elsa-Brandström-Weg und den gegenüberliegend verlaufenden Forstweg begrenzt. Die südliche Begrenzung bildet das Gelände der Fachklinik.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2018 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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42,7 kB
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