04.10.2017 - 6.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/14 (657)M...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Ramrath erläutert kurz die nachfolgenden Vorlagen zum Zwieback Brandt Gelände. Die Vorlagen 0673/2017, 0673-1/2017, 0674/2017, 0674-1/2017, 0337/2017 und 0678/2017 stehen im Zusammenhang und werden gemeinsam diskutiert.

 

Frau Hammerschmidt erläutert eingehend die Hauptvorlagen und die Ergänzungsvorlagen. Die Bebauungspläne müssen alle parallel beschlossen werden, damit das Verfahren weitergeführt werden kann.

 

Herr Meier erkundigt sich nach dem Verhältnis zwischen Einzelhandel und Gewerbe. Es fehlt im vorliegenden Durchführungsvertrag die Verpflichtung des Investors um das gewünschte Verhältnis zu halten. Wie kann die Realisierung des Gesundheitszentrums abgesichert werden. Welche Größe wird es haben. Weiterhin fehlen im Durchführungsvertrag die Vertragsstrafen bei Nichterfüllung der Ziele. Ist eine Nacharbeitung des Vertrages überhaupt noch möglich?

 

Herr Panzer erkundigt sich nach den Größen der jeweiligen Flächen. Es gibt im Vertrag keinen Hinweis dazu. Ist eine konkrete Nutzung an der Enneper Straße angedacht? Eine differenzierte Darstellung sollte dem Ausschuss vorgelegt werden.

 

Herr König fragt, ob die Stadt Hagen verbindliche Rechte ableiten kann im Zusammenhang mit den privat-rechtlichen Mietverträgen zwischen Investor und Unternehmen. Diese Verträge können jederzeit aufgelöst oder verändert werden. Im Interesse der Stadt Hagen ist es notwendig, diese privat-rechtlichen Verträge zum Bestandteil dieses Durchführungsvertrages zu machen. Im Vertrag finden sich keine geeigneten Zwangsmittel, um den Investor bei Nichterfüllung zur Fertigstellung zu bewegen.

 

Herr Dr. Ramrath erkundigt sich, ob die im Vertrag erwähnte Bankbürgschaft in Höhe von 0,5 Mio. € des Vorhabenträgers als Druckmittel angesehen werden kann.

 

Herr Reineke bejaht dies. Mit Hilfe der Bürgschaft könnte die Stadt Hagen die Erschließung zu Ende führen, selbst wenn das Projekt scheitern sollte.

Herr Reineke erklärt, dass das Gesundheitszentrum mit § 4 Ziffer 2 des Vertrages abgesichert ist. Eine Vertragsstrafe ist nicht im Vertrag verankert. Es wäre auch kein richtiges Instrument um die Realisierung abzusichern. Der Investor wurde aber im Hinblick auf wirtschaftliche Verhältnisse eingehend positiv geprüft. Der Investor muss laut vorliegender Mietverträge die Voraussetzungen schaffen, dass alle Fachmärkte und das Gesundheitszentrum gleichzeitig eröffnet werden können. Von den Planungen her wird das Denkmal ein Teil des Gesundheitszentrums und der Neubau dahinter ebenfalls. Mit Baulasten und Grunddienstbarkeiten und 2 weiteren Vereinbarungen hat die Stadt Hagen die Nachnutzung geregelt und abgesichert. Eine 100% Sicherheit gibt es im vorliegenden Fall nicht. Der Durchführungsvertrag wurde eingehend mit dem Rechtsamt erarbeitet. Vom Investor kann nur das verlangt werden, was rechtlich zulässig ist.

 

Herr Bleja erklärt, dass die Verwaltung bei der Überplanung der Altstandorte alle Forderungen der Politik erfüllt hat. Es wurde öffentlich – rechtlich durch Baulasten und Grunddienstbarkeiten sowie privat-rechtlich durch Verträge abgesichert, dass die Bestandsrechte aufgegeben werden. Die Aufteilung der geplanten Flächen kann aus den vorliegenden Plänen entnommen werden. Die genaue Größe der Flächen kann nachgeliefert werden.

 

Herr Dr. Ramrath schlägt vor, im Durchführungsvertrag den Baubeginn der jeweiligen Bauabschnitte gestaffelt zu regeln und die Baugenehmigungen von der Fertigstellung des Abschnittes abhängig zu machen.

Frau Hammerschmidt erklärt, dass dies rechtlich nicht zulässig ist. Sobald ein Bauantrag vorliegt und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss dem Antrag stattgegeben werden.

 

Herr Romberg erkennt an, dass es keine 100 % Garantie geben kann und das die Verwaltung durch Baulasten und Grunddienstbarkeiten ausreichende Sicherheiten verhandelt hat. Wenn die Pläne zum Brandt-Gelände realisiert werden sollen, dann muss man das Restrisiko als Verwaltung und Politik tragen und hinnehmen.

 

Herr Huyeng schlägt vor die offen gebliebenen Fragen bis zur morgigen Ratssitzung durch die Verwaltung zu klären und den Fraktionen für die Vorbesprechung zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Meier regt an eine Lösung zu finden, die akzeptabel ist.

 

Herr Dr. Ramrath fasst die Diskussionsergebnisse zusammen und wünscht bis zur morgigen Fraktionssitzung die offenen Fragen gemäß nachfolgendem Beschluss durch die Verwaltung zu klären.

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Beschluss:

 

Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 05.10.2017 geschoben.

 

Bis zur Ratssitzung am 05.10.2017 sind folgende Fragestellungen zu klären:

 

1. Wie kann durch weitergehende Regelungen im Durchführungsvertrag sichergestellt werden, dass das Gesundheitszentrum tatsächlich realisiert wird?

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, eine Flächenbilanz vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Nutzfläche das Gesundheitszentrum beinhaltet. Besteht die Möglichkeit eine Mindestgröße dieser Nutzfläche im Durchführungsvertrag festzuschreiben?

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

0

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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