04.07.2017 - 6.10 Bebauungsplan Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke bedankt sich für die Beantwortung der offenen Fragen aus der BV Hohenlimburg. Herr Reinke ist der Ansicht, dass durch den Beschluss dieser Vorlage der spätere Bau eines Kreisverkehrs nicht behindert wird.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Südwesten bis zu dem Teich am Rande des Fleyer Waldes westlich des Rennsteigweges.

Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal  ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/15 (667) Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße und beauftragt die Verwaltung  diesen Entwurf einschließlich der Begründung vom 18.05.2017 für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung Industriestraße, nördlich der Wohnbebauung Exterweg / Rennsteigweg am Rande des Ortsteiles Halden. Es umfasst in der Gemarkung Halden, Flur 8 teilweise die Flurstücke 26, 33 und 440 und in Flur 9 teilw. die Flurstücke 343 und 344. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll der Satzungsbeschluss im  4. Quartal 2017 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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