04.07.2017 - 6.9 Teiländerung Nr. 104 - Feuerwehrgerätehaus Saue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der Teiländerung Nr. 104 Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach Norden in Richtung Krebsbach.

 

Zu b):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 104 Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 07.06.2017 und den Umweltbericht vom Juni 2017 nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 104 Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße - mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 07.06.2017 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Hohenlimburg im Ortsteil Halden westlich der Sauerlandstraße gegenüber der Einmündung der Industriestraße und nördlich der Wohnbebauung Exterweg. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Lageplan zu entnehmen.

 

chster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird für das 4. Quartal 2017 angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage