28.03.2017 - 4.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Hammerschmidt erklärt, dass es sich hier um ein Verfahren nach §13a BauGB handelt. Während der Offenlage findet auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und angrenzenden Kommunen statt. Im vorliegenden Fall ist der Regionale Konsens noch nicht hergestellt. Dieser wird nun in der Offenlage im Beteiligungsverfahren erarbeitet.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die geringfügige Erweiterung des Plangebietes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/16 (671)
–Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße-
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 3/16 (671) – Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße- und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich Begründung vom Februar 2017 gem § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom Februar 2017 wird gemäß §9 Abs. 8 BauGB dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt an der Ophauser Straße / Revelstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Vorhalle, Flur 5, Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, 422, 424 und 425.
Erweiterungsbereich:
Das Plangebiet schließt nun kleine Teilbereiche im Randbereich der Flurstücke Gemarkung Vorhalle, Flur 5, Flurstück 423 und 310 mit ein sowie Teilbereiche der öffentlichen Verkehrsfläche der Flurstücke 565 und 661.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im Anschluss an den Beschluss zur öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Anlagen zur Vorlage
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