13.12.2017 - 3.1 Defibrillatoren in Sportstätten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 13.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
Wortprotokoll
Herr Rarbach erläutert, dass es einen Bericht in der Tageszeitung gegeben hat, indem im Rahmen einer Überprüfung der Defibrillator im Kirchenbergstadion
nicht mehr einsatzfähig war. Herr Rarbach weist weiter auf die dringende Notwendigkeit solcher Geräte hin. Daher wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung Verantwortliche zur regelmäßigen Überprüfung der Geräte benennt und dass in allen Sporthallen solche Geräte zur Verfügung stehen sollten. Es wird die Anschaffung fehlender Geräte angeregt.
Herr Grothe berichtet, dass es eine ähnliche Anfrage im Rat, allerdings bezogen auf Schuleinrichtungen, gegeben hat. Zum Stand der Anfrage kann momentan keine Aussage getroffen werden. Daher wurde heute Herr Dahlhaus von der Arbeitssicherheit eingeladen, der die stadteigenen Defibrillatoren betreut. Herr Dahlhaus wurde gebeten, die Benutzung und Unterhaltung der Geräte kurz darzustellen.
Herr Grothe erklärt, dass er zum Beschlussvorschlag nach der Diskussion noch eine Ergänzung einbringen möchte.
Herr Dahlhaus führt aus, dass in 2010 die Anschaffung sogenannter AED’s für die Stadt Hagen beschlossen wurde, erfolgte dies über den Fachbereich Arbeitssicher-heit.
Diese Laiendefibrillatoren lösen ausschließlich bei Herzkammerflimmern und nicht bei einem Herzstillstand aus. Für die ersten Wiederbelebungsmaßnahmen sind grundsätzlich 2 Personen notwendig.
Bei der damaligen Aushändigung der Defi’s durch die Fachfirma oder den entsprechenden Sponsor haben auch die Ersthelfer bzw. die Gerätebeauftragten eine Einweisung erhalten. Diese Geräte sind selbsttestend und dies geschieht in der Regel einmal wöchentlich. Bei einer Fehlfunktion ertönt ein Piepton.
Die Batterien und Pads haben je nach Modell eine Laufzeit von ca. 5 Jahren.
Der Austausch erfolgt über den Werbepartner automatisch, ansonsten nach 4½ Jahren. Über die Installation notwendiger Updates informiert die Firma schriftlich.
Zusätzlich erfolgen einmal jährlich eine Funktionskontrolle sowie eine Unterweisung an den Geräten.
Herr Grothe ergänzt hierzu, für eine vernünftige Regelung und Prüfung ist es wichtig, dass eine Person benannt werden muss, die über eine entsprechende Qualifikation verfügt und eine Unterweisung erhalten hat.
Herr Grothe schlägt vor, den Beschluss so zu modifizieren, dass die Verwaltung beauftragt wird, ein Konzept zur Ausstattung mit Defi‘s für den Sportbereich zu erstellen und es zu gegebener Zeit vorzustellen.
Eine Regelung in kürzester wird schwierig werden, da die Sportstätten von verschiedenen Nutzern belegt werden und die Objektbetreuer nicht ständig vor Ort sind. Möglicherweise wird es auch eine Aufgabe sein, die gemeinsam mit den Nutzern angegangen werden sollte.
Herr Rarbach befürwortet den Antrag und möchte wissen, wie teuer solche Geräte
sind.
Herr Kriegel erklärt, dass je nach Ausstattung ein Defibrillator ca. 1.000 – 2.000 € kostet.
Die z. Zt. in den Sportstätten vorhandenen Apparate wurden auf Betreiben der Vereine über Sponsoren, dies waren in der Regel Apotheker, angeschafft, wobei die Wartung und ein evtl. Austausch auch über den Sponsor erfolgen.
Dieser eine Fall, den es gegeben hat, dass, der Status des Gerätes trotz Lehrgang auf rot stand ist bedauerlich, könnte aber dadurch abgestellt werden, in dem der Verein, der täglich in der Halle trainiert, einfach mal kontrolliert und in den Hallen, in denen ein Objektbetreuer vor Ort ist, die Kontrolle übernimmt. Herr Kriegel gibt auch zu bedenken, dass bei Sportstätten in Schlüsselgewalt die Entfernung der Defi’s zu befürchten ist. Auch ist das Einsatzspektrum der Apparate gering, da eine Laie ohne entsprechende Vorkenntnisse zu den Erstmaßnahmen mit der Nutzung überfordert ist. Deswegen ist die grundsätzliche Frage, ob die Anschaffung in allen Sportanlagen tatsächlich Sinn macht.
Herr Klepper erwidert, dass man über diese Defibrillatoren auch Anweisung erhält, wie vorzugehen ist, wie z. B. Taktzahlen bei der Herzdruckmassage. Auch wenn das Gerät selber nicht aktiv wird, jedoch der Laie Unterstützung erfährt, ist dem Patienten schon sehr weit geholfen. Und natürlich können die Geräte unter Berücksichtigung von Sicherungsmaßnahmen, wie bei einem Brandmelder, verbaut werden.
Herr Rarbach hält es für wichtig, dass eine Prüfung verpflichtend ist und egal wer sie macht, die Kontrolle auch erfasst wird.
Herr Stricker merkt an, das die Verwaltung nun klärt, wo und in welchem Umfang die Notwendigkeit besteht, die Höhe der Kosten benannt werden und wie die Wartung etc. geregelt sind.
Herr Dr. Fischer bittet, dass nicht auf die lange Bank zu schieben.
Herr Thieser schlägt daher vor, den Beschluss zufassen, dass die Verwaltung aufgefordert wird, dem SFA zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Konzept vorzulegen, in dem die Ausstattung der städtischen Sportstätten mit Defibrillatoren sowie die Frage der regelmäßigen Wartung und der Instandhaltung in Abstimmung mit der Arbeitssicherheit, geprüft werden.
Herr Heiermann empfiehlt dem Ausschuss, nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sondern sofort zur nächsten Sitzung erledigt ist.
Herr Thieser gibt zu bedenken, dass dies in der kurzen Zeit nicht machbar ist. Wenn der Beschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt gefasst wird, so wird die Verwaltung das schnellstmöglich erledigen. Herr Grothe und auch Herrn Kriegel haben dem zugestimmt. Somit kann davon ausgegangen werden, dass ein Konzept im nächsten Vierteljahr vorgelegt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt
1. für die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Defibrillatoren in den städtischen Sportstätten durch die Verwaltung beziehungsweise durch einen geeigneten stadteigenen Betrieb zu sorgen.
2.städtische Sportstätten, die noch über keine Defibrillatoren verfügen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit solchen auszustatten.
Die Finanzierung soll aus Mitteln der Sportpauschale erfolgen.
Beschlussänderung
Die Verwaltung wird beauftragt, dem SFA zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Konzept vorzulegen, in dem die Ausstattung der städtischen Sportstätten mit Defibrillatoren, sowie die Frage der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung in Abstimmung mit der Arbeitssicherheit, geprüft werden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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240,1 kB
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(wie Dokument)
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128,3 kB
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