15.11.2017 - 4.2.1 Vergaberichtlinien für städtische Sportstätten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2.1
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 15.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Jessica Röhr
Wortprotokoll
Herr Alexander als Vertreter des SSB kann den Vergaberichtlinien grundsätzlich so zustimmen. Es müsse allerdings auf die Feiertage hingewiesen werden.
Herr Klepper bittet, den Beschluss des Beirats für Menschen mit Behinderungen in die Richtlinien entsprechend einfließen zu lassen.
Herr Heiermann bedankt sich bei Herrn Klepper. Im letzten Sport- und Freizeitausschuss habe er bemerkt, dass der SSB durchaus begeisterungsfähig für Menschen mit Behinderungen sei. Die Inklusion im Sinne der Behindertenrechtskonvention müsse groß geschrieben werden, dass habe man auch in der gestrigen Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen erlebt.
Herr Schulte schließt sich den Worten des Herrn Heiermann an und erläutert die Diskussion im Stadtsportbund bezüglich des Punktesystems. Das Punktesystem sollte auch Sportler mit einbinden, die nicht wettkampforientiert spielen. Die Diskussion wurde dann eingestellt, weil diese Punktesystemtabelle irgendwann nicht mehr händelbar werde, da man nicht Eventualitäten in das Punktesystem einbringen könne. Man vertraue dem Servicezentrum Sport, dass diese korrekt bewerten werden. Man müsse sich allerdings um den Punkt 4.2. Gedanken machen, dass Wettkampfsportgruppen Vorrang vor allen anderen Sportgruppen hätten. Das bedeute, dass Herzsportgruppen und alle ähnlichen Gruppen ohne Wettkampfcharakter nie eine Chance auf eine Sportstätte bekämen. Im Sinne der Daseinsvorsorge solle Gesunderhaltung vor Leistungsniveau stehen. Der Punkt solle entfallen.
Herr Budweg möchte wissen, ob es in Hagen Behindertensportgruppen gebe, die liegend spielen.
Herr Grothe verweist auf Herrn Kriegel und stimmt dem Vorschlag des Herrn Schulte zu. Feiertage seien hingegen hinlänglich beschrieben. Welche denn genau gemeint seien.
Herr Thieser zählt alle genannten Feiertage auf zur genaueren Erläuterung.
Herr Kriegel bemerkt, dass Trainingseinheiten damit gemeint seien. Behindertensportgruppen, die im Ligabetrieb spielten, seien ihm nicht bekannt.
Herr Hoffmann fragt an, ob Neujahr auch ein Feiertag sei.
Herr Stricker möchte auch, dass die Rangfolge der Benutzergruppen auch um den Zusatz „Menschen mit Behinderungen“ erweitert wird.
Frau Baltuttis möchte wissen, was mit Punkt 4.5. genau gemeint sei. Steche ein Verein mit mehr Mitgliedern einen Verein mit weniger Mitgliedern aus?
Herr Kriegel erläutert, dass bei einer Neuentscheidung die größere Gruppe die Trainingszeit zugeteilt bekommt. An einer bestehenden Trainingszeit ändere sich nichts. In Härtefällen greife diese Regelung auch.
Herr Thieser erklärt, dass die Vergaberichtlinien eine Rahmenrichtlinie sein und man nicht alle Eventualitäten regeln könne. Man verlasse sich auf die bestehende Verwaltungspraxis.
Der Sport- und Freizeitausschuss beschließt folgende Änderungen in den Vergaberichtlinien für städtische Sportanlagen:
2. Rangfolge der Nutzergruppen
Konkretisierung unter 4. → „Nichtleistungs-, Gesundheits-, Reha-, Präventions-, Seniorensportgruppen, Sportgruppen für Menschen mit Behinderungen“
3.1 Nutzung der Sportanlagen in den Schulferien und an Feiertagen
→ Feiertage
Erweiterung des 1. Satzes: „An den nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Feiertagen stehen die städt. Sportstätten für Trainingszwecke nicht zur Verfügung und bleiben geschlossen.“
Des Weiteren werden die genannten Feiertage um „Neujahr“ erweitert.
4. Vergabe der städtischen Sportstätten
Punkt 2 „Wettkampfsportgruppen haben Vorrang vor allen anderen Sportgruppen“ entfällt ersatzlos.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
522,9 kB
|
