06.12.2017 - 3 Berichterstattung aus überregionalen Gremien

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Wortprotokoll

Frau Kaufmann weist darauf hin, dass der Regionalverband Ruhr für das nächste Jahr am 15.03.2018 eine sogenannte Sozialkonferenz zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit geplant habe (siehe Anlage zu TOP 3).

Dieses Thema sei aus dem Kreis der Dezernenten vorgeschlagen worden. Dort sei  auch die Politik eingeladen.

 

Herr Goldbach berichtet von der Konferenz der Sozialamtsleiter beim Städtetag am 29.11.2017. Es gebe zwei Themenkomplexe, die erwähnenswert seien.

 

Das sei zum einen der Gesamtkontext Asyl. Alle Städte hätten bestätigt, dass es trotz der Wohnsitzauflage einen unvermindert hohen Zuzug von bereits anerkannten Asylbewerbern gebe, obwohl es eigentlich zu diesem Zeitpunkt nicht sein könnte. Das Ganze solle geprüft und an das Land weitergegeben werden. Intensiver sei die Zuweisungspraxis diskutiert worden. Es habe einen Erfahrungsaustausch darüber gegeben. All die Städte, bei denen die Zuweisung fast ausschließlich über das Flüchtlingsaufnahmegesetz erfolge, bekämen in hohem Maße allein Reisende mit geringer Aussicht auf Anerkennung. Damit sei das Folgeproblem verbunden, dass nach drei Monaten, nach denen sie ausreisepflichtig seien,  die Erstattung des Landes auslaufe und die Städte allein für die Finanzierung zuständig seien. Das führe zu finanziellen Problemen. Das Thema werde vom Städtetag  aufbereitet und soll gegenüber dem Land noch einmal dargelegt werden. Damit verbunden sollte die Forderung  sein, dass für diejenigen, die abschiebbar seien, die Kosten auch weiterhin übernommen würden und gar nicht erst den Kommunen zuzuweisen.

 

Ein weiterer Punkt sei die Pflegebedarfsplanung gewesen. Es gebe Rückmeldung aus dem Ministerium, dass der neue Sozialminister das Instrument der verbindlichen Pflegebedarfsplanung auflösen wolle. Dahinter stehe die Einschätzung, dass der Markt den Bedarf selbst regelt. Die anwesenden größeren Städte hätten bekundet, dass sie über eine verbindliche Pflegebedarfsplanung verfügten und gute Erfahrungen  damit gemacht hätten. Der Städtetag werde diese Einschätzung  aufgreifen, dass dieses Instrument als Steuerungsinstrument beibehalten werde. Damit solle ein Überangebot verhindert werden.

 

Frau Kaufmann freut sich, mitteilen zu können, dass man die Mitteilung erhalten habe, dass die Finanzierung der kommunalen Integrationszentren bis 2022 gesichert sei. Damit habe man eine verlässliche Planungsgrundlage.

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Anlagen

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