06.12.2017 - 9 Verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 06.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Gleiß stellt die verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Hagen vor (siehe Anlage zu TOP 9).
Herr Sondermeyer bedankt sich ganz herzlich bei Frau Gleiß für ihre gute Arbeit.
Es sei ihm ein Anliegen, auch die städtische Wohnberatung einmal ausdrücklich zu loben. Er habe nur positive Rückmeldungen zu der Arbeit bekommen. Man habe in Hagen eine sehr lebendige Mischung zwischen caritativen und gewerblichen Anbietern. Er halte es für sehr wichtig, darauf zu achten, dass dort keine einseitige Übermacht entstehe. Es gebe natürlich auch noch sehr große Defizite zum Beispiel im ambulanten Bereich. Es denke da beispielsweise an den Umgang mit multiresistenten Keimen. Könne man dort gegensteuern? Seines Erachtens sei da der Bund gefragt. Es müsse mehr Geld und Ausstattung in solche Dienste zur Verfügung gestellt werden, um derartige Probleme in den Griff zu bekommen.
Frau Buchholz schildert aus Sicht des Trägers eines Altenheims von den Schwierigkeiten in dem Bereich. Es handele sich um ein komplexes Thema, bei dem man sich fragen müsse, wie man eigentlich mit älter werdenden Menschen umgehe.
Wie wolle man im Alter leben? Man sei da bereits auf einem guten Weg, aber man müsse auch kritisch prüfen, wer dort tätig werde. Missbrauch sei nach wie vor ein Thema.
Frau Sauerwein spricht Pflegewohngemeinschaften an. Sie würde dieses Thema gern im Sozialausschuss näher behandeln. Sie gehe davon aus, dass kleinere Einrichtungen flexibler seien im Hinblick auf die Entwicklung in dem Bereich. Ihr sei zugetragen worden, dass es Probleme mit den Pflegekassen gebe und die Pflegewohngemeinschaften noch nicht so etabliert seien. Vielleicht könne man in der AG Alter und Pflege einmal Betreiber solcher Pflegewohngemeinschaften einladen, um zu hören, welche Probleme sie haben und um sie zu unterstützen.
Herr Vesper weist darauf hin, dass Pflegewohngemeinschaften nicht den gleichen Bedingungen unterlägen wie ein Pflegeheim. Diese kämen manchmal an ihre Kapazitätsgrenzen. Auch fehle an vielen Stellen das Know How. Das führe zu massiven Problemen in der medizinischen Versorgung.
Frau Sauerwein stellt fest, dass die Pflegewohngemeinschaften doch auch im WTG mit Regelungen bedacht seien. Ihres Wissens sei die Heimaufsicht auch inzwischen verpflichtet, Pflegewohngemeinschaften zu überprüfen. Sie gestehe ein, dass es in dem Bereich durchaus Probleme gebe. Aus diesem Grund würde sie dieses Thema gern noch einmal ausführlich behandeln.
Herr Goldbach ist auch der Meinung, dass es sinnvoll sei, dass Thema aufzubereiten und gesondert zu behandeln. Man müsse da viele Dinge unterscheiden. Es gebe viele Stolperfallen in dem Bereich. Er werde vorab mit den Kolleginnen sprechen, wie man am geschicktesten vorgehe.
Frau Timm-Bergs stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Pflegebedarfsplan für die Stadt Hagen für die Jahre 2017 bis 2020 wird wie vorgelegt beschlossen und gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich festgestellt.
- Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Diese wird nur erteilt, wenn ein Bedarf für die Einrichtung auf der Grundlage der örtlichen verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW bestätigt werden kann. In der Bedarfsbestätigung kann festgelegt werden, in welchem Stadtbezirk der Bedarf besteht.
Anlagen zur Vorlage
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