15.02.2017 - 3 elektronische Melderegisterauskunft

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thurau referiert kurz über die Historie, dass es bei den Kennzahlen im Bereich der Melderegisterauskünfte einen erheblichen Einbruch bei der Anzahl der geforderten Auskünfte gab. Herr Thurau führt aus, dass es Ende des Jahres 2015 eine gesetzliche Veränderung gegeben hat, wodurch eine besondere Form der Authentifizierung verlangt wird, die nur ein kleiner Teil der Bevölkerung erfüllen kann.

Frau Richter konkretisiert, dass die Zahl der Anfragen zwar im städtischen Portal zurückgegangen ist, grundsätzlich aber auf dem Landesportal die Zahlen unverändert sind. Über eine Verrechnung werden die Gebühren weiterhin durch die Stadt Hagen vereinnahmt, so dass keine Einbußen im Haushalt zu erwarten sind. Frau Richter stellt klar, dass jährlich lediglich etwa 200 Kleinanfragen über das Portal eingehen. Das neue Gesetz regelt, dass ab sofort zu jeder automatisierten Auskunft erklärt werden muss, wer diese Auskunft angefordert hat. Ebenso wurde im Sommer eine Gebührenverordnung erlassen, welche vorsieht, dass Meldeanfragen mit einem Negativergebnis manuell durch die Behörde nachgeprüft werden müssen. Eine Umsetzung erfolgt zurzeit.

Herr Voigt fragt nach, ob sowohl die einfache als auch die erweiterte Meldeanfrage von den Veränderungen betroffen sind.

Frau Richter erwidert, dass für die Onlinebeantragung nur die einfache Meldeauskunft vorgesehen ist. Für die erweiterte Anfrage ist ein Nachweis erforderlich, warum diese beantragt wird. Diese kann jedoch nicht durch eine Software geprüft werden.

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