28.06.2017 - 12 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Kingreen berichtet, dass der Presse zu entnehmen gewesen sei, dass Hagen dadurch auffalle, dass das Gericht das Jobcenter ermahne, weil zustehende Hilfen nicht bewilligt würden. Die Tatsache, dass dies wohl nicht nur in einem Fall vorgekommen sei, habe sie erschüttert.
Sie bitte darum, dass das Jobcenter in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses dazu Stellung nehme.
Herr Hentschel teilt mit, dass es in seiner Anfrage um eine Lese- und Rechtschreibschwäche bei Schülern gehe. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests bewillige die Kommune bei Bedarf 25 Nachhilfestunden; im Ausnahmefall bis zu 50 Stunden.
Wie werde seitens der Stadt damit umgegangen, wenn von ärztlicher Seite festgestellt würde, dass der Bedarf wesentlich höher sei und die Nachhilfe weitergeführt werden müsse, um den Schulabschluss zu erreichen?
Herr Goldbach antwortet, dass es hier sehr darauf ankomme, wie der Einzelfall gelagert sei und wie die Begründung aussehe.
In dem geschilderten Fall gehe es um den schulischen Erfolg und dafür sei das Land NRW und die Gestaltung von Schule zuständig. Das sei dann ein Thema der individuellen Förderung und sei von Schule zu leisten.
Wenn es sich im Rahmen der Jugendhilfe um einen Antrag wegen einer seelischen Behinderung und einer drohenden Beeinträchtigung handele, würde nach entsprechender Begutachtung eine Hilfeplanverfahren nach § 35a SGB VIII eingeleitet und die Kosten würden übernommen.
Es handele sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
