10.05.2017 - 11 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Quadt richtet seine Frage an Frau Gebhardt bezüglich der Bestätigung von Unterlagen im Jobcenter. Er fragt, ob das inzwischen geregelt sei.

 

Frau Gebhardt teilt mit, dass  im Jobcenter einen Fotokopierer stehe, der von den Kunden benutzt werden könne. Dann könne die Fotokopie mit einem Stempel versehen werden.

 

Herr Quadt berichtet aus eigener Erfahrung, dass ihm dieser Stempel verweigert worden sei.

 

Herr Gebhardt betont, dass es eine entsprechende Anweisung  an ihre Mitarbeiter gebe und sie werde den Sachverhalt noch einmal prüfen.

 

 

 

 

 

Herr Hentschel nimmt Bezug auf die Unterkünfte für Flüchtlinge in Hagen. Gebe es langfristige Mietverträge in Hagen für diese Unterkünfte?

 

Frau Kaufmann führt aus, dass diesbezüglich in Hagen Glück gehabt habe. Es habe nicht die Notwendigkeit gegeben, Ausgaben dieser Art - beispielsweise für Zeltstädte - zu tätigen. Einige Einrichtungen  seien im Eigentum der Stadt Hagen gewesen. Bei einer Einrichtung in Eilpe habe man mit dem Land NRW verhandelt.  Eine Einrichtung in Haspe sei angemietet worden.

 

Herr Gierke ergänzt, dass man die Einrichtung in Haspe für drei Jahre haben mieten müssen. Eine längere Nutzung für den Zweck sei auch nicht möglich gewesen. Das sei seinerzeit nur mit einer Ausnahmebestimmung möglich gewesen. Man habe sich entschieden, diese  Unterkunft stillzulegen. Der Mietvertrag sei nicht gekündigt. Man könne im Moment nicht einschätzen, wie viele Flüchtlinge zukünftig noch kämen. Der Mietvertrag laufe bis zum Ende des nächsten Jahres.

An anderer Stelle habe man Mietwohnungen angemietet. Da hätten Vermieter teilweise intensiv renoviert, um die Wohnung zur Verfügung zu stellen. In den Fällen habe man langfristige Verträge abschließen müssen. Man habe allerdings keine Verträge für 10 Jahre oder länger abgeschlossen.

Es gebe auch noch andere Unterkünfte, bei denen die Mietverträge noch ein paar Jahre liefen, zum Beispiel in Hohenlimburg. Auch in den Fällen habe es umfangreiche Investitionen gegeben. Da sei die HGW der Vermieter. 

 

 

 

 

Frau Köppen fragt, wann der Sozialausschuss  mit dem beschlossenen Gewaltschutzkonzept rechnen könne.

 

Herr Goldbach teilt mit, dass man dieses Konzept in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorlegen wolle.

 

 

 

Frau Sauerwein nimmt Bezug auf die Schrottimmobilien. Deren Bewohner seien  ja teilweise in Übergangswohnungen untergebracht worden. Wie sehe deren Lage aus? Bekämen diese Menschen Hilfestellung von Seiten der Verwaltung?

 

Frau Kaufmann macht deutlich, dass es sich dabei  um ein  ganz schwieriges Thema handele.  Zwei Familien mit 20 Personen seien inzwischen  ausgezogen.  Alle anderen Personen seien noch dort und befänden sich in einer Notsituation. Die Verwaltung  leiste natürlich Hilfestellung.  

 

Herr Goldbach erklärt, dass man davon ausgegangen sei, dass nach der Räumung keine  Menschen mehr in den Wohnungen seien. Dem sei nicht so gewesen. Der Zeitraum bis zur Räumung sei mit 8 Werktagen recht kurz gewesen.  Die Zielgruppe mit 6 bis 11 Kindern habe natürlich Schwierigkeiten, auf dem Wohnungsmarkt anderen Wohnraum zu finden.  Die Familien würden von der Verwaltung beraten und betreut. Man zeige ihnen, wie sie auf dem Wohnungsmarkt in Hagen aktiv werden könnten.

 

Frau Kaufmann merkt an, dass es sich um ein vielschichtiges Thema handelt.  

Sie habe vor einiger Zeit eine Task Force „EU-Zuwanderung“ eingerichtet.

Man überlege derzeit, ob man eine spezielle  Stabstelle einrichte.   

 

Sie schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses einen kurzen Bericht über dieses Thema zu geben. Man werde dabei näher eingehen auf die Wohnsituation, die rechtliche Situation und die Verteilung in der Stadt nach Sozialräumen. 

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