12.12.2017 - 5.2 Schulabsentismus- Bericht der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 12.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Becker führt in das Thema ein und gibt einen Überblick über die Verfahrensweisen bei Schulabsentismus seitens der Verwaltung. Hierzu wird ein Schaubild ausgegeben, dass die Mechanismen verdeutlicht.
Bei fortgesetzter Problematik prüft das Schulamt (48/0), ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder die zwangsweise Zuführung zur Schule durch den Außendienst vom FB 32 veranlasst werden muss. Dabei wird auch der tatsächliche Aufenthalt an der Meldeadresse kontrolliert. Falls die betreffenden Familien dort nicht mehr wohnen, erfolgt eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sowie die Weitergabe der Daten an das Jobcenter, um Überzahlungen vorzubeugen. In letzter Zeit werden in diesem Zusammenhang zunehmend auch weitergehende Kontrollen durchgeführt.
Wenn die Schule etwa durch Aussagen von Schülern den Eindruck gewinnt, dass die Familie sich nicht mehr in Hagen aufhält, so wird abweichend von sonstigen Maßnahmen sofort der Aufenthalt über 48/0 durch FB 32 überprüft.
Im Falle von Zuzügen nach Hagen aus der EU und sonstigen ausländischen Staaten werden die Zugewanderten nach Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum zur Anmeldung an eine Schule vermittelt. Auch hier wird 48/0 tätig, wenn es zu Problemen seitens der Zuzügler kommt.
Die von 48/0 eingeleiteten Bußgeldverfahren haben sich wie folgt entwickelt:
2014: 80 Bußgeldverfahren, davon keine Zuwanderer aus Südosteuropa;
2015: 89 Bußgeldverfahren, davon 35 Zuwanderer aus Südosteuropa;
2016: 172 Bußgeldverfahren, davon 90 Zuwanderer aus Südosteuropa;
2017: bislang 187 Verfahren nach dem neuen System durchgeführt:
In 81 Fällen kam es unter anderem zum Bußgeld
(davon 35 Zuwanderer aus SO-Europa)
In 99 Fällen wurde unter anderem eine Überprüfung oder Zuführung zum
Unterricht durch FB 32 vorgenommen. Daraus resultierend konnte in 55 Fäl
len eine Abmeldung vorgenommen werden. Die Daten wurden sowohl der
Einwohnermeldestelle als auch dem Job-Center zur Verfügung gestellt.
Die verbleibenden Fälle sind noch in Bearbeitung oder wurden anderweitig
geregelt.
Im weiteren Verlauf werden von Frau Besser noch weitere Erläuterungen gegeben und Fragen von Herrn Römer und Frau Heukeroth beantwortet.
