04.10.2017 - 6 Wiedernutzung von Schulgebäuden- mündlicher Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Da die erneute Nutzung des Schulgebäudes Berchumer Str. 68 bereits unter dem Tagesordnungspunkt I.3 erörtert wurde, informiert Herr Hermann an dieser Stelle ausschließlich über die beiden wieder genutzten Grundschulstandorte.

 

Das Gebäude Büddingstraße 49 (Grundschule Geweke) wurde zwischenzeitlich  als Flüchtlingsunterkunft genutzt. So sei es nach Ende dieser Nutzung durch Finanzmittel des Landes wieder für schulische Zwecke hergerichtet worden. Das leere Gebäude sei in Absprache mit der Grundschule Geweke im notwendigen Umfang mit Schulmöbeln, kleinteiligen Beschaffungen von Lehr- und Lernmitteln sowie OGS-Mensa- und -Gruppenräume ausgestattet worden. Im laufenden Schuljahr würden dort drei Klassen unterrichtet. Die Gesamtbetrachtung der städtischen Grundschulen in Haspe weise gegenüber dem Schuljahr 2016/2017 einen Anstieg um 51 Schülerinnen und Schüler (SuS)  auf nunmehr 995 SuS aus. Die Klassenzahl sei von 36 auf 41 gebildete Klassen angestiegen.

 

Das Gebäude Delsterner Straße 59 (Grundschule Astrid-Lindgren) sei ebenfalls für den Unterrichtsbetrieb ertüchtigt worden. Die dort verbliebene OGS-Küche könne nach notwendigen Ergänzungen weiterhin genutzt werden. An dem Standort würden zwei Klassen unterrichtet. Die Grundschule Astrid-Lindgren sei gegenüber dem Schuljahr 2016/2017 um 29 SuS auf nunmehr 242 SuS, die Klassenzahl von acht auf zehn gebildete Klassen angestiegen.

 

Herr Hermann betont, dass es sich jeweils um zusätzliche Klassen der beiden genannten Grundschulen handele, nicht aber um Teilstandorte. Die weitere Entwicklung werde zeigen, ob sich der Mehrbedarf an Schulraum bestätigen werde. In diesem Fall wäre dann die formale Bildung von Teilstandorten anzudenken.

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