04.05.2005 - 3 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Verfasser : Frau Winkler
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Mi., 04.05.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 14 Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung:
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Peters erklärt, die
vorgeschlagene Einsparung stehe in keinem Verhältnis zu den positiven
Ergebnissen konkreter Prüfungen in dem genannten Aufgabenbereich. Nicht zu
unterschätzen sei auch die präventive Wirkung möglicher Prüfungen. Er halte die
vorhandenen Kapazitäten für erforderlich. Die Aufgaben sollten erhalten bleiben.
Herr Ciupka erläutert,
die Prüfungs- und Kontrollinstanz solle erhalten bleiben. Das
Rechnungsprüfungsamt müsse ebenfalls Kapazitäten für Sonderprüfungen haben. Herr
Marscheider pflichtet dem bei und fragt Frau Winkler, ob, gemessen am
jetzigen Aufgabenumfang der Personalbestand ausreichend sei, oder ob man
bereits beim jetzigen Stand Aufgaben streichen solle. Auf die Antwort von Frau
Winkler, der Personalbestand sei derzeit ausreichend, entgegnet Herr
Marscheider, unter dieser Voraussetzung solle es beim derzeitigen
Aufgabenumfang bleiben.
Beschluss:
1. Folgende Prüfaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes
sollen entfallen:
·
die Prüfung der Vorräte
und Vermögensgegenstände,
·
die Prüfung der
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung der Sondervermögen,
·
die Visakontrolle für
die Dienststellen der Stadtverwaltung,
·
die Prüfung der
Betätigung der Stadt Hagen als Gesellschafterin, Aktionärin oder Mitglied in
Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts sowie die Kassen-,
Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Stadt bei der Beteiligung, bei der
Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat,
·
die Prüfung der Kosten-
und Leistungsrechnungen,
·
nachgehende oder
begleitende Prüfung der Controllingberichte,
·
Prüfung der
Freigabeanträge,
·
Prüfung von Architekten-
und Ingenieurverträgen,
·
Prüfung von
Bauausführungen und Bauabrechnungen,
·
Programmprüfungen für
die mit dem HABIT zusammen arbeitenden Gemeinden.
2.
§ 1 Ziff. 2 der Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Hagen wird wie folgt gefasst: "Die Prüfung der Verwaltung auf
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit mit dem Ziel, Einsparungen zu
erreichen."
3. Das Rechnungsprüfungsamt wird aufgefordert, eine
entsprechende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
