28.03.2017 - 3 Antrag der Fraktion Hagen Aktiv: Sprachkenntnis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 28.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Löher begründet den Antrag seiner Fraktion und bittet, nunmehr darüber abzustimmen, nachdem die Verweisung an den Jugendhilfeausschuss zu keiner Lösung geführt habe. Laut Herrn Speil sei der Schulträger rechtlich nicht in der Lage, die im Antrag formulierten Forderungen umzusetzen, die allesamt Ländersache seien. Ordnungswidrigkeiten würden verfolgt, liefen aber oftmals in Leere, weil die Personen weitergezogen seien. Herr Becker weist den Vorwurf von Herrn Löher, es werde mit zweierlei Maß gemessen, zurück. Oftmals könne kein Geld eingetrieben werden, weil die Zahlungspflichtigen unterhalb der Pfändungsfreigrenze lägen. Frau Kaufmann tritt dem Vorwurf von Frau Pfefferer, die Verwaltung betreibe ein Ping-Pong-Spiel zwischen den Ausschüssen, entgegen. Es werde alles unternommen, unter anderem durch Hausbesuche, um alle Kinder in die Schulen zu bekommen und ihnen schnellstmöglich das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen.
Frau Speckmann stimmt diesen Ausführungen zu. Sie verwehrt sich gegen den Vorwurf, Lehrer würden zugezogene und bereits hier lebende Kinder unterschiedlich behandeln. Sie lobt den unermüdlichen, sehr engagierten Einsatz der Lehrerschaft in diesem Bereich. Frau Heukeroth regt an, neue Lösungen zu finden und eventuell die Freien Träger einzubinden. In punkto Spracherwerb müsse mehr getan werden, so ihre Forderung. In der anschließenden Diskussion, an der sich auch Frau Fischbach, Frau Neuhaus, Herr Dr. Geiersbach und Herr Simon beteiligen, wird das Einbringen einer Resolution an den Landtag des Landes NRW erwogen. Dies solle in der nächsten Unterausschuss-Sitzung beraten werden. Daraufhin zieht Herr Löher seinen Antrag zurück.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Erhebung des Sprachkenntnisnachweises (Kinder ab dem 04. Lebensjahr) konsequent die Vorschrift des § 36 Schulgesetz NRW anzuwenden und danach die noch nicht versorgten Kinder in erforderliche Maßnahmen (Sprachförderkursplätze) zu bringen. Dabei ist auf die nach dem Gesetz geforderte Elternverpflichtung zu achten.
2. Die Zuweisung von unterjährig zugezogenen Kindern in einen Sprachförderkurs soll innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Anmeldung des Wohnorts beim Bürgeramt erfolgen, unabhängig vom Vorschulalter und losgelöst vom Stichtag 01.11.
3. Die Verwaltung prüft den Standort von neu einzurichtenden Sprachförderzentren und deren Ausstattung mit Material und Lehrkräften.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
203 kB
|
