21.03.2017 - 11 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Fritzsche hat einige ganz dezidierte Fragen zum Umgang mit dem „Eisernen Schmied“, die schriftlich vorliegen. Er möchte diese Fragen zu Protokoll geben und bittet um Beantwortung.

(Anmerkung der Schriftführerin: Der Fragekatalog der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist als Anlage dieser Niederschrift zugefügt).

 

Herr Specht fragt, ob und wenn ja, welche triftigen Gründe vorliegen, dass der TOP II.2 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden müsse.

 

Herr Dr. Belgin antwortet darauf, dass sich die Programmvorstellungen noch in der Planungsphase befinden und bis jetzt noch nicht mit jedem Veranstalter ein Vertrag abgeschlossen worden sei. Aus diesem Grund könne man mit der Programmplanung noch nicht an die Öffentlichkeit gehen. Dies soll auf keinen Fall eine  Geheimhaltung darstellen.

 

Herr Specht fragt an, inwieweit die Stadt Hagen bei der Ausstellung „vielsichtig“ - eine Ausstellung zur Inklusion – im Theater an der Volme, bei der Wahl des Ausstellungsortes involviert gewesen sei. Das Theater an der Volme sei nicht barrierefrei und somit kein geeigneter Ausstellungsort für eine derartige Ausstellung.

 

Herr Dr. Belgin sagt eine Prüfung zu. Der Fachbereich Kultur sei aber an dieser Ausstellung nicht beteiligt gewesen.

 

Herr Dr. Fischer möchte zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen. Er habe diese Ausstellung eröffnet und verfüge über die Information, dass der Veranstalter händeringend nach einem geeigneteren Ort gesucht habe, nur leider keine andere Alternative gefunden habe. Nichtsdestotrotz sei es eine sehr gelungene und sehenswerte Ausstellung.

 

Herr Dr. Fehske fragt an, wie hoch die Kosten für den Rückbau des alten Stadtarchives seien und ob hier bereits entsprechende Zahlen vorliegen.

 

Frau Kaufmann antwortet, dass die Zahlen hierfür dem Ausschuss vorgelegen haben.

 

Herr Freiesleben antwortet, dass laut Aussage des Fachbereiches Gebäudewirtschaft es mietvertraglich so abgedeckt gewesen sei, dass kein Rückbau erfolgen müsse.

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Beschluss:

 

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Anlagen

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