15.03.2017 - 9 Einrichtung von Großtagespflegestellen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 15.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Dirk Hannusch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Hannusch erläutert die Vorlage.
Frau Kaufmann bittet Herrn Hannusch noch auf die Thematik einzugehen, dass die Flexibilität nicht zu Lasten der angestellten Mitarbeiter gehe und es dennoch Kontinuität gebe.
Herr Hannusch beschreibt den angestrebten Qualitätsanspruch an die Einrichtung von Großtagespflegestellen. Die Kontinuität sei gewährleistet und die Qualität des Angebots werde vertraglich abgesichert. Man könne sich vorstellen, in den Prozess ein Qualitäts- und Quantitätsberichtswesen mit vereinbarten Zielen einzuführen und damit die Qualität der Maßnahme zu erhöhen.
Herr Goldbach merkt an, er wolle näher auf die Frage eingehen, was Flexibilität bedeute und warum man dieses Projekt anstoßen wolle. Im Vergleich zu anderen Großstädten sei man in Hagen im Ruhrgebiet mit diesem Angebot relativ schwach aufgestellt. Man habe einen hohen Anteil von institutionellen Plätzen und wenig Tagespflege. Tagespflege sei flexibel und man könne sich individuell auf die Betreuungsbedarfe der Familien einstellen. Flexibilität meine auch, mit dem Angebot schnell regional reagieren zu können.
Die Stadt Hagen müsse viel Geld investieren, um den Bedarf an Kindertagesbetreuung zu decken. Mit dem jetzigen Kostenmodell befinde man sich in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten, die man auch für eine Kindertageseinrichtung habe.
Man könne aktuell innerhalb kurzer Zeit 90 Plätze schaffen, die schwerpunktmäßig im U-3-Bereich angesiedelt sein würden und helfen würden, den Rechtsanspruch zu erfüllen.
Herr Reinke betont, dass er die Vorlage positiv bewerte.
Stünde das Projekt in Wehringhausen jetzt vor dem Abschluss?
Herr Hannusch antwortet, dass das Projekt in Wehringhausen privatwirtschaftlicher Natur sei. Soweit er wisse, sei es noch nicht fertig gestellt.
Frau Köppen merkt an, dass sie das für einen guten weiteren Baustein halte, um die zu erwartende Mangelsituation zu bewältigen. Ihr stelle sich die Frage, wie schwer es sein werde, geeignetes Personal zu finden.
Herr Hannusch teilt mit, dass die Erfahrungen anderer Kommunen zeigten, dass die Personalakquise keine Probleme bereite. Ein Vorteil sei, dass die angestellten Betreuungspersonen hier nicht das finanzielle Risiko trügen.
Sollte der Beschluss für die Einrichtung von Großtagespflegestellen gefasst werden, werde man in Hagen eine groß angelegte Werbeoffensive starten.
Frau Müller möchte wissen, ob die angemieteten Wohnungen barrierefrei seien.
Herr Hannusch antwortet, dass man das natürlich anstrebe, aber wahrscheinlich nicht in jedem Fall gewährleisten könne.
Herr Handel nimmt Bezug auf die zu schließenden Arbeitsverträge mit den Betreuungspersonen. Seien in dem Bereich Befristungen vorgesehen? Er denke daran, dass den Kindern in einem solchen Fall Bezugspersonen verloren gingen.
Herr Hannusch erklärt, dass die Vertragsgestaltung letztendlich den Trägern obliege, die man dafür verpflichte. Aus den geführten Gesprächen könne er sagen, dass es angestrebt sei, dieselben Personen vor Ort zu haben, solange das Projekt laufe.
Aus Trägersicht werde es sicher interessant sein, bewährtes Personal auch für ein neues Projekt beizubehalten.
Herr Gül fragt, ob es privat tätigen Tagesmüttern bei vorhandenem Wohnraum auch möglich sei, eine Großtagespflegestelle zu betreiben.
Herr Hannusch erläutert hierzu, dass das möglich sei, wenn sie über die nötige Qualifikation verfügten. Außerdem müssten mindestens zwei Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen. Es werde empfohlen, eine dritte Person als Springer zu haben, um Urlaubs- und Krankheitsausfälle abzudecken. Das Jugendamt überprüfe außerdem die Eignung der Personen. Da setze man eine gewisse Erfahrung voraus.
Man solle schon drei Jahre als Tagespflegeperson gearbeitet haben, um in einer Großtagespflege zu arbeiten.
Frau Kaufmann bittet Herrn Hannusch aufzuzeigen, wie viel mehr die Großtagespflege die Stadt koste als eine stationäre Regeleinrichtung. Das Thema werde am morgigen Tag auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Man wolle deutlich machen, dass die Großtagespflege trotz höherer Kosten sinnvoll sei und sich lohne.
Herr Hannusch stellt die Berechnung vor.
Frau Haack ergänzt, dass diese Berechnung ergeben habe, dass die Betreuung durch Tagesmütter im U-3-Bereich gleich teuer sei, allerdings im Ü-3-Bereich teurer sei.
Herr Goldbach merkt an, dass es eine vergleichbare Größenordnung sei. Für die morgige Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werde man ein Rechenbeispiel vorbereiten. Insgesamt beliefen sich die Kosten für eine Kita-Platz auf ca. 650/750 € pro Monat und Kind. Die Kosten für die Tagespflege seien etwas teuer. Die Kitaplätze würden aktuell vom Land noch stärker gefördert als die Tagespflege. Eine kommunale Forderung für die Neugestaltung des KiBiz müsste beinhalten, die Tagespflege deutlich stärker landesseitig zu fördern, um die Tagespflege ausbauen zu können.
Frau Köppen kann die aufgestellte Rechnung nicht nachvollziehen. Die Tagespflege müsste doch ihres Erachtens deutlich günstiger sein.
Herr Hannusch teilt mit, dass es für die Tagespflege einen sehr viel geringeren Landeszuschuss gebe.
Frau Haack ergänzt, dass die Tagespflege in Bezug auf Personalkosten günstiger sei. Im KiBiz würden die bei Kindertageseinrichtungen anderen anfallenden Kosten extra finanziert.
Die Frage von Frau Buchholz, ob Ziel sei, den Ausbau der Tagespflege bis zum Sommer umzusetzen, wird von der Verwaltung bejaht.
Herr Reinke fragt, ob der Jugendhilfeausschuss beteiligt werde, wenn entsprechende Vereinbarungen mit den Trägern geschlossen würden.
Herr Hannusch sagt das zu.
Herr Reinke stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
