01.02.2017 - 7 Urteil des VG Arnsberg hinsichtlich der Elternb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 01.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke verweist auf die ausgelegte Tischvorlage in Form einer Berichtsvorlage (siehe Anlage zu TOP 7) zu dem eingeschobenen Tagesordnungspunkt, die über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg hinsichtlich der Elternbeitragssatzung ab dem 01.10.2015 berichtet.
Er habe in der Zwischenzeit bereits wahrgenommen, dass der Pressebericht vom vergangenen Samstag nicht ganz zutreffend sei.
Frau Kaufmann merkt an, dass es sich um eine umfangreiche und komplizierte Materie handele. Der Bericht sei unter Federführung des Rechtsamtes unter Beteiligung des Fachbereichs Jugend und Soziales ganz kurzfristig erstellt worden. Sie bittet um Verständnis, dass die Vorlage als Tischvorlage ausgelegt worden sei, aber sie habe erst am heutigen Tag fertiggestellt werden können.
Das Urteil sei der Vorlage beigefügt. Die Urteilsbegründung habe die Stadt Hagen nicht überzeugt, so dass man innerhalb des zeitlichen Rahmens zusätzliche Rechtsmittel eingelegt und Berufung beantragt habe.
Herr Goldbach ergänzt die Ausführungen.
Das Urteil des Gerichtes mache keine Aussage darüber, dass die Beitragshöhe in Hagen nicht zulässig sei. Das Urteil beinhalte lediglich, dass man den Weg der Entscheidungsfindung nicht für richtig halte. Die Stadt habe die Berufung beantragt. Mit einer Entscheidung, ob die Berufung zulässig ist, sei nicht vor September zu rechnen. Wenn diese zulässig sei, könne man mindestens noch mit einem weiteren Jahr rechnen, bis eine Entscheidung der nächsten Instanz vorliege.
Frau Kaufmann betont, dass entgegen aller anderen Verlautbarungen die Elternbeiträge weiterhin gültig und auch zu zahlen seien. Die Gebührensatzung bleibe auch weiterhin in Kraft. Alle Informationen zu dem Thema könnten der Vorlage entnommen werden.
Herr Hannusch berichtet, dass die ersten Anträge eingetroffen seien, so wie es in der Presse empfohlen worden sei. Man sei gerade dabei, eine einheitliche Sprachregelung für die Antwort an die Eltern abzustimmen.
Frau Kaufmann macht deutlich, dass es der Verwaltung wichtig sei, dem Ausschuss gegenüber vollkommene Transparenz bezüglich des Urteils und des weiteren Vorgehens zu zeigen. Sollten sich Fragen zu der Thematik ergeben, bitte sie, diesbezüglich Herrn Hannusch zu kontaktieren.
Herr Reinke führt aus, dass man in seiner Fraktion darüber beraten und gebeten habe, dass das Urteil zur Verfügung gestellt würde. Das sei hiermit erfüllt.
Er könne sich daran erinnern, dass es seinerzeit ein langwieriger und schwieriger Prozess mit breiter Unterstützung der Verwaltung gewesen sei, diese Satzung zu erstellen. Er als Ratsmitglied würde nachfragen, wenn er den Eindruck habe, dass ihm zur Entscheidung nicht genug Informationen vorliegen würden. Auch der Rat hätte diese Möglichkeit gehabt, eine Entscheidung zu vertagen. Er persönlich sehe gute Chancen für die Berufung und unterstütze die Verwaltung dahingehend.
Herr Sondermeyer möchte wissen, wer die Verwaltung bei diesem Gerichtsverfahren ganz konkret vor Gericht vertreten habe.
Herr Reinke schlägt vor, diese Frage in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB |
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SPD |
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CDU |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
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Hagen Aktiv |
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Die Linke |
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AfD |
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FDP |
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BfHo/Piraten Hagen |
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Pro Deutschland |
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fraktionslos |
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| Einstimmig beschlossen | ||
| Mit Mehrheit beschlossen | ||
| Einstimmig abgelehnt | ||
| Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| Abgelehnt bei Stimmengleichheit | ||
| Ohne Beschlussfassung | ||
X | Zur Kenntnis genommen | ||
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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497 kB
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