14.11.2017 - 6 Vergaberichtlinien für Sportstätten in Hagen

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Wortprotokoll

Herr Wirth berichtet, dass vom Sport- und Freizeitausschuss am morgigen 15. November neue Vergaberichtlinien für Sportstätten in Hagen beschlossen werden sollen. Wohlfahrtsverbände und Vereine von Menschen mit Behinderung werden bei den neuen Vergaberichtlinien kaum berücksichtigt. Er übergibt das Wort an Herrn Heinz-Werner Schmunz, der in Hagen ein Unified-Team trainiert – ein Team, in dem behinderte und nichtbehinderte Sportler zusammenspielen. Herr Schmunz erläutert, dass im Sinne der Inklusion auch Vereine, die Sport für Menschen mit Behinderung oder inklusiven Sport anbieten, bei den Vergabekriterien berücksichtigt werden sollten. Er führt aus, dass die neuen Vergaberichtlinien zu einem Wegfall von Hallenzeiten für Menschen mit Behinderung führen könnten. Herr Stricker wirft ein, dass es inzwischen einen neuen Entwurf für die Vergaberichtlinien gebe, nach denen ein Bestandsschutz gegeben sei. Auf Nachfrage von Herrn Otto erläutert Herr Schmunz, dass das Unified-Basketballteam dem TSV Hagen angeschlossen sei. Ein Fußballteam ist der BSG Hohenlimburg angeschlossen. Hier möchte man künftig auch Menschen einbeziehen, die vermehrt motorische Probleme haben. Auch Bosseln soll künftig angeboten werden.

 

Frau Panzer bedauert es, dass der Beirat für Menschen mit Behinderungen erst heute von den neuen Vergaberichtlinien erfährt und sie morgen bereits beschlossen werden sollen. Frau Gleiß stellt hierzu fest, dass der Beirat für Menschen mit Behinderungen in der Beratungsfolge nicht vorgesehen gewesen sei.

 

Herr Wirth hat einen Beschlussvorschlag für den Beirat für Menschen mit Behinderungen vorbereitet, Frau Gleiß verliest der Beschlussvorschlag.

Herr Heiermann bittet darum, den Vorschlag um den Zusatz „im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention“ zu ergänzen.

 

Herr Wirth stellt den neuen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen fordert den Sport- und Freizeitausschuss auf, bei der Neufassung der Vergaberichtlinien für städtische Sportstätten darauf zu achten, dass Vereine und Organisationen, die Sport für Menschen mit Behinderung anbieten, nicht benachteiligt werden. Gerade für Menschen mit Behinderung haben Sportangebote eine große Bedeutung. Insbesondere unter dem Inklusionsgedanken im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sollte die Stadt Hagen besonders auch die Angebote fördern, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammen Sport treiben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

18

Dagegen:

./.

Enthaltungen:

./.

 

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